Guten Tag
Ich wende mich mit einer Frage betreffend den Gebühren zur Eintragung der Firma ins Handelsregister an Sie. Ich bin Inhaber einer Ende 2017 eröffneten Zweigniederlassung mit Hauptsitz im Ausland. Die Gebühren für die Eintragung der Zweigniederlassung (CHF 711.-) ins Zürcher HR habe ich von meinem privaten Bankkonto bezahlt. Kann (bzw. muss) ich diese im Nachhinein als Darlehen mit meiner Firma abrechnen?
Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Frage.
Freundliche Grüsse
Arjuna