Kosten für Firmengründung von Steuern abziehen

Ich bin seit 2019 daran mir ein Onlineshop aufzubauen und musste für die Zahlungsanbindung eine Einzelfirma gründen. Da ich noch keine Verkäufe vorweisen konnte, wurde mir eine provisorische UID erteilt.
Kann ich die Kosten welche für den Onlineshop entstanden sind im 2019 von den Steuern abziehen oder erst in dem Jahr in welchem Gewinn erzielt wird (2020)?

Zu den Kosten zählen:

  • Support / Freelancer
  • Hosting / Server
  • Plugins
  • Domäne
  • Internet
  • neuer Computer
  • ev. ein Teil der Wohnungsmiete da von zu Hause aus gearbeitet wurde

Hallo Ramson
Du kannst alle diese Kosten in der Buchhaltung der Einzelfirma als Aufwand einbuchen. Wenn die Einzelfirma allenfalls Verlust macht, kann dies in Deiner privaten Steuererklärung dann als negativer Posten (Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit) vom übrigen Einkommen abgezählt werden.
Gerne stehe ich Dir auch dabei zur Verfügung.
Gruss
Arthur

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