Kosten für Logo-Design aus eigener Tasche bezahlt - Rückerstattung

Hallo zusammen!
Ich bin neu hier, bin aber zuversichtlich, dass jemand ganz genau weiss wie ich den Sachverhalt verbuchen soll.

Ich habe vor 3 Monaten (im Juli) den Design eines Logo für meine GmbH in Auftrag gegeben. Für das Design habe ich, 200 CHF bezahlt mit meiner PRIVATEN Kreditkarte.

In der Zwischenzeit habe ich die GmbH gegründet, und die Buchhaltung gestartet. Per 01.10.2017.

Wie gehe ich am besten vor, damit ich mir die 200 CHF “rückerstatten” kann? Am liebsten würde ich die 200 CHF vom Geschäftskonto auf mein privates Konto verbuchen und die Buchungen korrekt erstellen. Falls nicht möglich, muss ich das wohl via Privateinlagen lösen?

Vielen Dank für die Hilfe!

Guten Tag

Erst mal herzliche Gratulation zur Neugründung.

Betreffend Ihrer Frage zur Rückerstattung von Privatauslagen:
Ich empfehle Ihnen, alle Privatauslagen in einem Spesenformular zu erfassen. Dadurch stellen Sie sicher, dass diese in der Buchhaltung verbucht und Ihnen wieder ausbezahlt werden (Bsp. ein Spesenformular für alle Auslagen bis zur Gründung).
Als Spesenformular können Sie beispielsweise das Angehängte benützen, dessen Konfiguration in folgendem Link beschrieben ist:
https://www.runmyaccounts.ch/buchhaltungs-hilfe/doku.php/spesen/anleitung_spesenformular_zum_gratis_download

Sollten Sie Unterstützung in der Buchhaltung, MwSt-Fragen, Unklarheiten betreffend Sozialversicherungen oder lediglich einen Austausch zu Ihrer soeben gegründeten GmbH wünschen, können Sie sich gerne bei Run my Accounts informieren: https://www.runmyaccounts.ch/

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage damit beantworten.
Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüsse
Nora Bouakaz

Hallo Nora!

Vielen Dank für die rasche und extrem hilfreiche Antwort.

Wie sind die Spesen bestenfalls zu verbuchen? Beispiel: Ich fülle die Spesenabrechnung aus für Spesen im Wert von 300 CHF und überweise die 300 CHF vom Geschäftskonto auf mein Privates konto.
Ist das eine Einzelne Buchung “Aufwandskonto / Bank”?

Besten Dank!

Guten Morgen

Genau, sobald im Spesenformular ersichtlich ist, für welchen Aufwand die Auslagen angefallen sind, sollte das entsprechende Aufwandskonto benützt und gegen das Bankkonto gebucht werden.

Liebe Grüsse
Nora

Super, vielen Dank Nora!