Krankentaggeld Leistungen bei Selbständige

Hallo

Meine Frau ist Selbstständige HairStylistin und wird ab April diese Jahres Mutter. Bei Ausfall vor der Geburt übernimmt die KTG Versicherung die Lohnfortzahlung. Nun die Frage; wie wird diese Leistung in der Buchhaltung verbucht? als Aufwandminderung? eher nicht oder, da die Inhaberin keine Angestellte ist. Ich spreche hier von der Ersatzleistung des Lohnes der Inhaberin, welches nicht als Aufwand verbucht wird. Lohnzahlung erfolgt über das Privatkonto. KTG Leistungen sind meines Wissens auch nicht AHV-Pflichtig.

Vielen Dank im Voraus für die Antwort auf meine Frage.

Hallo Alfredo

Dies ist eine sehr interessante Frage, denn einerseits gehören die Krankentaggeldentschädigungen zum steuerbaren Einkommen aus selbständiger Tätigkeit, aber anderseits unterstehen diese Erträge NICHT der AHV-Pflicht. Da nun aber die Ausgleichskasse die definitive AHV-Verfügung aufgrund der Meldung des selbständigen Einkommens vom Steueramt aufgrund der Steuererklärung bzw. des Jahresabschlusses erstellt, kann es sehr wohl vorkommen, dass bei der Meldung des selbständigen Einkommens durch das Steueramt an die Ausgleichskasse die Krankentaggelder inbegriffen sind bzw. nicht abgezogen werden, und folglich von der Ausgleichskasse mit der AHV belastet werden!

Um sicherzustellen, dass dieser Fall korrekt behandelt wird, würde ich wie folgt vorgehen:

  1. Verbuchung der Krankentaggeldentschädigung im 8er Bereich als ausserordentlicher Ertrag. Am besten auf ein separates Konto (z.B.‘ Pers. Krankentaggeldentschädigungen‘).

  2. In der Steuererklärung in den Bemerkungen darauf hinweisen, dass im selbständigen Erwerbseinkommen Fr. xxxxx nicht- AHV-pflichtige Krankentaggeldentschädigungen an die Einzelunternehmerin enthalten sind.

  3. Einreichung eines Exemplars des Jahresabschlusses an die Ausgleichskasse mit Kopien der Kranktaggeldabrechnungen, und in einem Begleitschreiben darauf hinweisen, dass bei der definitiven AHV-Verfügung sichergestellt werden soll, dass die Kranktaggeldentschädigungen in Abzug gebracht werden.

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.
Gruss
Salvi