Kredit des Geschäftsführers an die GmbH

Grüezi,

Ich bin Geschäftsführer und 100%iger Eigentümer meiner GmbH, die ich vor einigen Jahren gegründet habe. Ich werde dieses Jahr ein Darlehen von 10k an die GmbH geben, weil ich Bargeld für die Firma brauche. Das Darlehen wird vor Ende des Jahres an mich zurückgezahlt (Steuerabschluss).

Ich habe 3 Fragen dazu:

  1. Ich habe einen Buchungseintrag vorgenommen:
    Lastschrift: Bankkonto (10xx)
    Gutschrift: Passivkonto „Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern“ (2260).

Ist der Buchungseintrag korrekt?

  1. Ist für dieses Darlehen an mein Unternehmen ein von mir als Darlehensgeber und Geschäftsführer unterzeichnetes Dokument erforderlich?

  2. Muss ich für dieses Darlehen Zinsen an mich selbst zahlen? Der Einfachheit halber würde ich Nullzinsen vorziehen. Ist es rechtmäßig, dass das Unternehmen mir keine Zinsen für dieses Darlehen zahlt?

Freundliche Grüsse,

Philippe

Hallo Philippe

Gleich mal vorweg; ich bin erst seit gestern im Forum (wegen aktueller Fage) und sicher kein Experte.
Trotzdem meine bescheidene Meinung zu deinen Fragen wie folgt:

  1. Du zahlst den Darlehensbetrag auf das Bankkonto der GmbH. Die Gegenbuchung auf kurzfristige Verbindlichkeiten sollte korrekt sein (bei Rückzahlung Umgekehrte Buchung).

  2. Zum einen braucht jede Buchung einen Beleg, zum anderen muss das Darlehen dokumentiert sein - z.B. falls du unters Tram kommst bzw. falls Dritte das wissen müssen.

  3. Allfällige Zinsen werden im Darlehensvertrag definiert (wie auch Dauer, Rückzahlmodalitäten etc.), da kann durchaus Zinslos stehen. Zinspflicht ist mir nicht bekannt. Bei einer Verzinsung könnte das einen Einfluss auf dein Einkommen (Steuer) haben.

Ich hoffe das hilft dir vorläufig.
@all: Falls ich wo Falsch liege, bitte um Korrektur.

Mit freundlichem Gruss
Dario

Hallo Phillipe
wie mein Vorschreiber es formulierte ist es korrekt. Jedoch im 3. Punkt möchte ich gerne etwas ergänzen. Es besteht eine Zinspflicht. Es könnte bei einem zinslosen Darlegen sinst zur Wertung eines verdeckten Eigenkapital führen welches dann wiederum steuerrechtlich zu Folgen führt. Die Verzinsung ist durch die ESTV geregelt und mit sehr geringen Zinssätzen als Minimum hinterlegt. Somit entgehtst du der Gefahr des verdeckten Eigenkapitals. i.d.R. sollte ein Darlehen ein Drittvergleich statthalten - aber durch die ESTV Regleungen sind diese sehr günstig gehalten.

Hallo,

Vielen Dank für diese Antworten, sie sind sehr sinnvoll.

3 Fragen zu Punkt 3 :slight_smile:

  1. Ich habe nicht verstanden, ob der Vergleich mit einer dritten Partei wirklich obligatorisch ist? Kann man mir vorwerfen, dass ich einen Zinssatz von 1 Prozent ohne Vergleich genommen habe? Ich weiss nicht, wer meinem Geschäft einen Kredit geben könnte.

  2. Muss ich für diese Zinszahlung Steuern an der Quelle einbehalten? Dies kann eine administrative Komplikation darstellen.

  3. Wenn ich das Darlehen im selben Steuerjahr verleihe und zurückzahle, besteht dann immer noch das Risiko von verstecktem Eigenkapital, wenn ich keine Zinsen zahle? Das Darlehen wird in der Bilanz zum Jahresende nicht ausgewiesen. Vgl. https://www.estv.admin.ch/dam/estv/de/dokumente/bundessteuer/kreisschreiben/2000/W97-006.pdf.download.pdf/w97-006d.pdf " Massgebend sind die
    Verkehrswerte am Ende der Steuerperiode (Art. 81 DBG)."

Freundliche Grüsse

Philippe

Hallo Philippe

Darlehen vom Inhaber an die Firma müssen nicht zwingend verzinst werden. Umgekehrt, also Darlehen von der Firma an den Inhaber müssen hingegen zwingend verzinst werden.

Das Thema der Verzinsung wurde hier schon mal besprochen. Siehe Link unten:

https://www.buchhaltungs-forum.ch/t/verzinsung-kontokorrent-gesellschafter/3003

Danke an alle, gute Hinweise wie immer :slight_smile: