Ich habe eine Frage zur Verzinsung eines Kontokorrents: Wenn z.B. der Geschäftsführer (auch Gesellschafter) seine Spesen nicht sofort zurückzahlen lässt und diese auf sein Kontokorrent gebucht werden, muss dies ebenfalls verzinst werden wie beispielsweise ein Darlehen? Oder darf man das zinsfrei lassen? Das Kontokorrent ist eine kurzfristige Verbindlichkeit.
Passivdarlehen müssen nicht zwingend verzinst werden. Die ESTV legt in solchen Fällen lediglich Maximal-Zinssätze vor. Aktivdarlehen müssen hingegen zwingend verzinst werden. Hier legt die ESTV Mindestzinssätze fest.