Kreditkartenkommission buchen

Hallo zusammen

Wir führen ein kleiner Coiffeurbetrieb (Einzelunternehmung). Für Kartenzahlungen haben wir das SumUp im Betrieb. Wie muss ich die Buchung verbuchen? Ist das nachfolgende Beispiel richtig?

1090/3000 CHF 405.00
1020/1090 CHF 398.92
6900 oder 3804 /1090 CHF 6.08

Auf welches Konto im KMU-Kontoplan bucht ihr die Kreditkartenkommission? Ich bin mir nicht sicher, ob dies das Konto 6900 ist oder es ein eigenes Konto für die Kommission gibt.

Vielen lieben Dank für eure Unterstützung!

Deine Variante ist richtig, generell buche ich immer über 6900, wenn die Kreditkartengebühren eine gewisse Grösse erreicht habe ich auch schon ein separates Konto geführt (6942 Kreditkartengebühren)

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Hallo Tamy_94

In Banana:

6900 Bankkreditzinsaufwand (ist es wohl nicht)
6940 Bankspesen (meine Wahl)
6942 Kursverluste kurzfristig gehaltene Aktiven mit Börsenkurs (dies wohl auch nicht)

Freundliche Grüsse
klapu

Hallo Tami

Habe ebenfalls für einen kleinen Betrieb mit SumUp-Zahlungen gearbeitet. Ich habe es folgendermassen gebucht:
1020/3000 CHF 405.00
6940/1020 CHF 6.08

6940 = Bankspesen; und ob nun KK- oder Bankspesen wollte ich nicht unterscheiden, da ja auch viele mit der Bankkarte bezahlt haben. So oder so haben wir ja die Gebühren nicht im Sack :frowning:

UND mein TH hat nicht reklamiert. Eine Buchung weniger :slight_smile:

lg tinggel

Ich nehme auch 38xx.
Faktisch sind diese Gebühren ja eine Erlösminderung.
Hingegen gehören normale Bankspesen ins 6940.

Gruess Hanspeter

Ich bin in der selben Situation und finde zweierlei Antworten zu den Kreditkartenkommissionen.
Wann gelten diese als Ertragsminderung und wann als Aufwand?
Ist die Ertragsminderung nur bei MwSt relevant?

lg
Ganna

Ob es nun im 69xx oder als 38xx gebucht wird ist reine Geschmackssache, also sind beide Varianten richtig. MWST Technisch sind sie jedoch keine Ertragsminderung da sie A) idR nicht der MWST unterstellt sind (sonst wären Sie als Vorsteuer geltend zu machen), B) kein Rabatt, Skonto o.ä. darstellt,
→ MWST Info 16, 4.1.3
https://www.gate.estv.admin.ch/mwst-webpublikationen/public/pages/taxInfos/cipherDisplay.xhtml?publicationId=1002536&componentId=1057786
Allgemein ist die Frage wann die Visible Aufteilung der Ertragsminderungen relevant oder nicht ist. Es macht Sinn die Ertragsminderungen explizit darzustellen wenn es die Aussagekraft des Abschlusses erhöht (z.B. im Verkauf der Telekommunikationsguthaben, weil dort die Rabatte im MWSTtechnischen Sinn relevant sind, Rückversand von Waren), oder diese eine signifikante Grösse erreicht haben (z.B. .Debitorenverluste, Umsatzboni).

Vielen Dank für die rasche Antwort!

Dann kann ich die Kommission ins 38xx buchen (Ertragsminderung) und wenn ich die MWST Abrechnung mache, muss ich sie wieder zum Erlös dazurechnen? Denn sonst fehlen sie mir ja auf der MWST Abrechnung. Oder verstehe ich das jetzt komplett falsch?

In welchem Buchhaltungsprogramm machst du die MWST Abrechnung?
Im Prinzip musst du nur den Umsatz (30xx bis 36xx) angeben und die 38xx kannst du ignorieren sofern sie nicht MWST-Relevant sind. Wenn du natürlich nach dem Saldo der Erträge gehst dann musst du sie ggf. wieder dazurechnen oder nur die Summe der Habenspalte berücksichtigen.