Kreditkartenkommission vs. Kreditkartenabzüge

Guten Tag,
bei den Zahlungsbestätigungen, welche ich wöchentlich von Aduno erhalte, ist die KK Kommission und die Abzüge (Kosten für Überweisung CHF 0.20), sowie die Terminal Miete separat aufgeführt. Da nun lediglich bei der Terminal Miete 8% Mwst anfallen, bin ich mir nicht sicher, ob ich alles gemeinsam auf 3808 als Ertragsminderndes Konto ‘KK Kommissionen’ buchen und einfach für den Betrag der Miete die 8% Vorsteuer angeben kann oder ob ich die Kommission als Ertragsminderung und die Miete als Dienstleistungsaufwand verbuchen muss? Wie ist es mit den 20 Rappen für die wöchentliche Überweisung? Aduno nennt dies auch Abzug (wie die Miete), jedoch ist dieser Betrag nicht mit 8% Mwst behaftet wie die Terminal Miete hingegen schon.

Wie lautet hier die korrekte Buchungslösung?

Herzlichen Dank

Fabian Brändli

Hi Fabian

Ich buche die CHF 0.20 als Bankspesen/Finanzaufwand, da diese analog einer Bank/Post anfallen (da bekommt man ja auch monatlich Kosten über aus- oder eingehende Zahlungen aufgebrummt).

Die Terminal-Miete würde ich nicht zusammen mit der Kommission verbuchen, wenn du die Kommission mit einer Umsatzsteuer (Ertragsminderung) verbuchst. Für die Umsatzabstimmung der MWST ist es einfacher und übersichtlicher, wenn auf einem Konto nur eine Steuerart (Umsatz- oder Vorsteuer) verbucht wird. Die Einordnung des 3808 als Ertragsminderung legt aber nahe, dass eine Umsatzsteuer zu verbuchen ist.
Buchst du die Miete und die Kommission aber mit Vorsteuer, kannst du sicherlich alles über das Konto 3808 abwickeln.

Ich persönlich verbuche die Miete als Bankspesen/Finanzaufwand, da diese im Zusammenhang mit dem Zahlungsverkehr (ähnlich wie mit ESR-Kosten) stehen.

Ich hoffe, dass dir dies weiterhilft.

Schöne Grüsse
Sylvia

Liebe Sylvia,
vielen Dank für Deine Erklärung.
Bin mir nicht ganz sicher, ob ich alles richtig verstehe.
Da ich von Aduno nie den gesamten Umsatz kriege, sondern nur der Umsatz minus Kosten (Kommission und Terminalmiete) muss ich ja den Gesamtumsatz (den ich nie hatte) auf Ertrag Beherbergung mit 3.8% Mwst buchen. Im nächsten Schritt verbuche ich: Kommisison Aduno / Post ohne Vorsteuer oder Mwst. da die Kommission keine Steuer drauf hat.

Bsp:

1010 Post / 3400 Ertrag Beherbergung - CHF 1000.- Mwst 3.8% (diese 1000.- habe ich aber gar nie, da Aduno ja die Kosten gleich abzieht)
3808 KK Kommission / 1010 Post - CHF 17.50 - Keine Vorsteuern, da Kommission keine Mwst drauf hat
4400 Dienstleistungsaufwand / 1010 Post - CHF 68.04 - Vorsteuer 8% für die Terminalmiete

Gemäss Deiner Erklärung nehme ich statt 4400 Dienstleistungsaufwand ab sofort auch ‘Finanzaufwand’.
Was ist an meiner Praxis sonst noch zu verbessern? Ich verstehe bei Deiner Erklärung nicht ganz alles.

Die KK Kommission muss doch korrekterweise ein 3er Konto sein, nicht?

Vielen Dank, hab mich erst gerade selbständig gemacht.

Fabian

Hi Fabian

Korrekt, die Kommission läuft über 3808. Das kannst du auf alle Fälle belassen - die Buchungen passen auch.
Da es eine Ertragsminderung ist, musst du es in der Umsatzabstimmung der MWST berücksichtigen. Mir fällt es dann leichter schon bei der Buchung einen entsprechenden MWST-Code mitzugeben (auch wenn dieser 0% ist), statt Ende Jahr die ganzen Konten auseinander zu nehmen. Aber ignorier diesen Hinweis für jetzt einfach.

Ich würde daher die Miete und die Transaktionskosten auf Finanzaufwand buchen statt Dienstleistungsaufwand - falls du eben so ein Konto führst.
Also nochmals zusammengefasst:

Miete = Finanzaufwand
Transaktionskosten = Finanzaufwand
KK Kommission = Konto 3808 (Ertragsminderung)

Schöne Grüsse
Sylvia

Super Sylvia, vielen Dank für die Klärung und verständliche Darstellung.
Hast Du zufällig auch Erfahrung mit verzinsten Darlehen des Gesellschafters an die eigene GmbH?
Ich habe ein Darlehen gegen 3% Zins gegeben. Fallen auf diese 3% noch Verrechnungssteuer an oder kann ich problemlos Ende Jahr die 3% Zins mir als Darlehensgeber überweisen?

Schönen Feierabend

Fabian

Hi Fabian

Bei den Darlehenszinsen handelt es sich ja um Schuldzinsen. Die Verrechnungssteuer ist aber nur auf Erträgen aus gewissem Vermögen geschuldet. Darlehenszinsen unterstehen nie der Verrechnungssteuer (siehe VStG Art. 4).
Das heisst, die GmbH kann die 3% direkt an dich als Gesellschafter überweisen.

Kleine Randbemerkung zu den Zinsen: mit den 3% liegst du auf dem steuerlich “anerkannten” Wert. Falls du noch mehr Fremdfinanzierung von Gesellschaftern hast oder den Zinssatz oder das Darlehen erhöhen willst, empfehle ich dir das verdeckte Eigenkapital im Auge zu behalten (Kreisschreiben 6 der ESTV).
Die Steuerbehörde lässt nur eine gewisse Höhe an Fremdkapital durch Gesellschafter zu - was darüber raus geht wird dem Gewinn hinzugerechnet. Dies einfach nur als Tipp.

Schöne Grüsse
Sylvia

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Guten Abend Sylvia,
Du bist echt spitze! Vielen Dank für die Klärung und vor allem den Hinweis wegen dem ‚verdecktem EK‘. Habs grad nachgelesen und das wird für mich definitiv ein heikles Thema. Bin eine 1-Mann GmbH und habe erst Mitte Jahr richtig losgelegt. Um den Umbau und Einrichtung des Hostels finanzieren zu können, habe ich durch Darlehen mein eigenes Geld reingesteckt. Muss unbedingt ein Auge darauf halten.

Weil Du so kompetent meine Fragen beantwortet hast, möchte ich gerne wissen, ob Du auch kleinere Jahresabschlüsse machst (ich denke bei mir ist der Aufwand überschaubar), gegen Entgelt selbstverständlich. Ich habe noch nie sowas gemacht und möchte es von Beginn weg gleich korrekt erledigen. Ansonsten erlaube ich mir, Dich weiter mit meinen Fragen zu kontaktieren und erwarte, dass Du mir gleich sagst, wenn’s zu viel wird.

Noch was zum Thema Kommission: Bisher habe ich nur von Aduno geschrieben. Bei Online Plattformen wie Booking.com kriege ich den kompletten Umsatz direkt vom Gast bei Abreise im Hostel bezahlt. Anschliessend überweise ich monatlich die Kommission an Booking.com via E-Banking. Hier sind die Kommissionskosten reine Aufwandskosten oder soll ich auch ein ‚minus Ertragskonto‘ anlegen?

Gruss und herzlichen Dank, echt nett Deine Unterstützung

Fabian

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Hallo, sorry wenn ich mich da einmische aber die MwSt Antwort bezüglich KK Kommission hat mich zum grübeln gebracht. Bis dato habe ich die KK Kommission in der Kategorie/Konto 68xx, also wie Bankgebühren.
In Deiner Antwort Sylvia schreibst Du, dass KK Kommissionen auf 3808 gebucht werden, was ich noch einigermassen verstehe, als Ertragsminderung.

Was mich Kopfzerbrechen macht ist, dass wenn ich es unter 3808 buche, obwohl seitens Aduno die Kommission MwSt-frei ist, würde die Buchhaltung Software (Proffix) automatisch auch die MwSt Rückbuchen, also die 8% auf die Ertragsminderung/KK Kommission. Dies würde bedeuten, dass wir bis dato zuviel MwSt bezahlt haben da wir der Annahme waren, dass wir stets die MwSt auf den gnazen, brutto, Betrag zahlen und die KK Kommission als Bankgebühr zu betrachten ist.

Falls dies der Fall ist, müssten wir “einfach” vor Jahresende eine Korrekturbuchung vom alten KK Kommission-Konto, zu 3808 machen.

Ist dies korrekt oder sehe ich es falsch?

Ebenfalls herzlichen Dank…

Ciao Diver

Die KK-Kommission fehlt im KMU-Kontenrahmen und die Fachempfehlung führt diese eben unter 3808 auf.
Das wirft aber eben genau diese MWST-Problematik auf - als Ertragsminderung wird allgemein ein Minus-Ertragskonto verstanden und somit sind viele solche Konten rein technisch auch mit MWST zu buchen, da sie zur Umsatzabstimmung Ende Jahr gehören.
Die MWST selber erwähnt nur, dass diese Kommissionen vom Entgelt NICHT abgezogen werden dürfen. Das heisst also, dass es keine Ertragsminderung ist, sondern eben Aufwand.
Blöd gesagt: ob du es jetzt als Ertragsminderung OHNE MWST verbuchst (was ja bei dir nicht möglich ist) oder einfach als Aufwand, kommt unter dem Strich aufs gleiche.

Deine Praxis, dies über die Bankgebühren zu verbuchen, ist also absolut okay. Ich würde hier nichts ändern.

Hoffe, dass ich dich nicht allzu sehr verwirrt habe.

Schöne Grüsse
Sylvia

Liebe Sylvia
Herzlichen Dank. Ist alles klar. Demnach werde ich nichts ändern und es so belassen wie es ist.
Nochmals herzlichen Dank und schönen Abend.

Christian