Kreditkartenkommission vs. Kreditkartenabzüge

Ciao Diver

Die KK-Kommission fehlt im KMU-Kontenrahmen und die Fachempfehlung führt diese eben unter 3808 auf.
Das wirft aber eben genau diese MWST-Problematik auf - als Ertragsminderung wird allgemein ein Minus-Ertragskonto verstanden und somit sind viele solche Konten rein technisch auch mit MWST zu buchen, da sie zur Umsatzabstimmung Ende Jahr gehören.
Die MWST selber erwähnt nur, dass diese Kommissionen vom Entgelt NICHT abgezogen werden dürfen. Das heisst also, dass es keine Ertragsminderung ist, sondern eben Aufwand.
Blöd gesagt: ob du es jetzt als Ertragsminderung OHNE MWST verbuchst (was ja bei dir nicht möglich ist) oder einfach als Aufwand, kommt unter dem Strich aufs gleiche.

Deine Praxis, dies über die Bankgebühren zu verbuchen, ist also absolut okay. Ich würde hier nichts ändern.

Hoffe, dass ich dich nicht allzu sehr verwirrt habe.

Schöne Grüsse
Sylvia