Ich verbuche jeweils die Einnahme:
1010 / 1055 (PC an Kontrollkonto)
und die Gebühr auf:
3940 / 1010 (Kreditkartenkommission [Aufwand] an PC)
Ich habe mich spontan gefragt, ob es legal wäre, nur die Einnahme (was per Saldo unter Abzug der Gebühr bei uns wirklich eintrifft) zu verbuchen, um uns einen Buchungssatz zu sparen.
Da wir ca. bis 20 Transaktionen verarbeiten, schenkt das in der Buchhaltung als unsinniger Arbeitsaufwand schon ein.
Ich buche auch jeden Monat X-Kreditkareneinnahmen und weise die Gebühren immer separat auf. Also somit 2 Buchungen für eine Einnahme.
Buchhalterisch ist das auch die korrekte Version.
Daher würde ich dir empfehlen, genau so weiter zu machen wie bisher.
Das ist bei 20 Buchungen im Tag bei teilweise ziemlichen Minibeträgen ein riesiger Aufwand. Gibt es denn keine Möglichkeiten hier etwas zu automatisieren?
Erstens möchte ich @Nurti nicht per se Wiedersprechen. Der Gesetzgeber ist in der Hinsicht klar (Verrechnungsverbot/Bruttoprinzip nach OR Art. 958c Abs. 1 Ziff. 7).
Zweitens weise ich aber doch daraufhin, dass das in der Praxis auch pragmatisch gehandhabt werden kann (und wird). Es ist schlussendlich dir selbst überlassen, ob du das Risiko eingehst. Oder halt auch ein Erfahrungswert, was sinnvoll-, was sinnlos- und was kritisch ist- und eben nicht. Kommt auch immer auf die Betragshöhen und die Wesentlichkeit innerhalb der gesamten Geschäftstätigkeit an.
Das Problem ist, die laufende Saldoabstimmung funktioniert so nicht mehr. Für die Fehlersuche ist das auch mühsam, selbst wenn Worldline sowas zur Verfügung stellt.