Kryptowährungen (langfristige Anlage) verbuchen

Guten Tag

Leider gibt es zum Thema Kryptowährungen als Unternehmen verbuchen verschiedenste Ansätze, wobei mir noch nicht ganz klar ist, was den nun wirklich gilt. Auch gemäss SwissGAP gibt es keine eindeutige Regelung.

Wir möchten als Unternehmen Kryptowährungen kaufen und längerfristig halten (somit keine direkte Verwendung als Zahlungsmittel durch uns bzw. durch unsere Kunden).

Thema 1: Wertschriften oder Fremdwährungen
In diesem Fall würde es unserer Meinung nach am sinnvollsten sein, wenn wir es als Wertschrift verbuchen (zum Wertschriftenkaufpreis = Kurswert x Anzahl der Kryptowährung / beispielsweise: CHF 1’5000 = CHF 500 x 3 ETH: Etherium) und nicht als Fremdwährung. Macht dies Sinn?

Die Spesen für den Kauf würden wir über das Konto Finanzaufwand verbuchen.

1400 Wertschriften / 1020 Bank | Kauf ETH | CHF 1500
6900 Finanzaufwand / 1020 Bank | Kauf ETH Spesen | CHF 50

Thema 2: Kursgewinne / -verluste
Die nicht realisierten(!) Kursgewinne und -verluste würden wir jeweils monatlich einfach über das Konto Finanzertrag bzw. Finanzaufwand einbuchen.

1400 Wertschriften / 6950 Finanzertrag | ETH Kursgewinn Jan 21 | CHF 100

bzw.

6900 Finanzaufwand / 1400 Wertschriften | ETH Kursverlust Jan 21 | CHF 100

Thema 3: Jahresabschluss
Da, wie erwähnt, die Kryptowährung längerfristig gehalten werden soll, können wir doch die aufgelaufenen aber nicht realisierten Kursgewinne in Anbetracht des Imparitätsprinzips per Ende Jahr als stille Reserve wieder ausbuchen. Andernfalls würden ja allenfalls Ertragssteuern für die Wertschriften anfallen, obwohl diese nicht realisiert sind. Trifft das zu?

6950 Finanzertrag / 2600 Rückstellungen | Rückstellung nicht realisierte ETH Kursgewinne | CHF 100

Sollte ein Jahresverlust resultieren, würden wir es einfach beim Ertrag/Aufwand belassen.

Kann man dies so handhaben oder gibt es bessere Varianten?

Wie wäre es denn nun, wenn im 1. Jahr eine Stille Reserve gebildet wurde (Kursgewinne) und im 2. Jahr ein Verlust (Kursverluste) resultiert - müssten wir dann die Stille Reserve wieder auflösen?

Besten Dank für Ihre Hilfe.

Sie behalten diese Wertschriften länger als 12 Monate, dann ist es AV.

Dazu folgendendes,

Bei der Bilanzierung im Anlagevermögen besteht ein Bewertungswahlrecht: Hier dürfen die Wertschriften entweder zu aktuellen Werten oder zu Anschaffungskosten abzüglich Wertkorrekturen bilanziert werden.

Warum monatlich neu bewerten, 1xpro Jahr reicht.

Ende Jahr bei Kursverlust Wertberichtigung. Bei Gewinn max AW.

Besten Dank für die hilfreiche Antwort!

In diesem Fall werden wir die Krypowährung als AV verbuchen und ein WB Wertschriften für die Wertberichtigung (Kursverluste) erstellen.
Bei Kursgewinn per Ende Jahr werden wir diese mit maximal dem Anschaffungswert bewerten.

Da ja bei Kursgewinnen (bei Kryptos kann dies teilweise x-hundert Prozent betragen) eine stille Reserve entsteht, muss dies gesondert dem Steueramt in einem Anhang mitgeteilt werden?

1000 Anschaffung
1200 Ende Jahr
1000 können Sie ja weiterhin zum AW bilanzieren… also kein Gewinn.

Wenn Sie lieber die komplizierte Variante haben, dann buchen Sie AV Werts. an nicht ralisierte Kursgew. 200
Die buchen Sie dann wieder aus
Nicht ral. Kursg an Kursgewinne n. real. (Passiv.)

Ich finde jedoch die einfache Version ist doch viel zielführender, oder?

Absolut, besten Dank!

Stille Reserven wie sie Herr Keck beschrieben hat sind erlaubt und heissen darum „Stille Reserven“ weil sie eben nicht ohne weiteres in der Buchhaltung ersichtlich sind. Daher reicht es aus, die Wertschriften zu bewerten. Nach den Vorschriften im OR darf man die Buchhaltung (natürlich nur in vom OR erlaubten Rahmen) „schlechter darstellen“ als sie ist. Nur besser darstellen darf man sich nicht.
Normale Reserven (von mir aus auch „Laute Reserven“) verstecken sich nicht, sondern sind in der Bilanz ersichtlich.
Das vielleicht als Eselsbrücke zu Stillen und Normalen Reserven.