KTG fixe Lohnsumme

Hallo zusammen

Kann man bei der Krankentaggeldversicherung/Unfallversicherung eine höhere Lohnsumme versichern als effektiv? Tiefere Lohnsummen habe ich bereits gesehen, wie ist es mit den höheren Lohnsummen?

Man würde ja die Prämien für einen höheren Lohn bezahlen.

Gemäss einigen Versicherungsberatern sei dies kein Problem.

Danke für eure Rückmeldungen.

Grüsse LoWi

Bei der SUVA geht das für Inhaber, Aktionäre, Familienmitglieder etc. oder wird bzw. sogar von der SUVA verlangt, dass man mindestens einen Ortsüblichen Marktlohn versichern muss, da die mit dem Unternehmen eng verbundene Personen nicht selten einen Lohn beziehen, welcher deutlich unter dem Branchendurchschnitt liegt.

Bei allen übrigen Mitarbeitern ist jedoch immer die UVG Lohnsumme zu melden, diese muss exakt stimmen mit dem Effektivem UVG Lohn bei der Lohndeklaration.
Es gibt allerdings verschiedene UVG-Zusatzversicherungen, welche die Leistungen erweitern, aber auch diese werden anhand vom Effektiv bezogenem Lohn berechnet.

Bei KTG bin ich mir nicht zu 100% sicher, aber so wie ich es gelernt habe, darf die Versicherung nur den Effektiven Erwerbsausfall decken und keinen “Gewinn” erzeugen. Im Leistungsfall schaut die Versicherung ja auf den tatsächlich erzielten Lohn, kann mir somit nicht vorstellen, dass man sich da irgendwie über dem Effektivem Lohn versichern kann.
Ich weiss, dass es noch gewisse Zusatzversicherung im Krankentaggeld bereich gibt, was diese jedoch decken, muss man individuel mit der Versicherung anschauen.

Aussagen und Behauptungen von “Versicherungsberatern” würde ich immer nur mit Vorsicht geniessen, ich bekomme Regelmässig Fragen von meinen Kunden, welche sich auf die Aussagen von Versicherungsberatern beziehen, wo ich oft dann einfach lachen muss während dem ich meinen Kopf schüttle. Sehr viele Berater sind leider nur Verkäufer..

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Hallo LoWi

Ja, es gibt auch im Krankentaggeld-Bereich Versicherungslösungen mit einer festen Lohnsumme für den Inhaber. Häufig wird das “Summenversicherung” oder “feste Lohnsumme” genannt. Unterschieden wird noch, ob Leistungen Dritter - i.d.R. IV - angerechnet werden oder nicht. Oftmals wird das jedoch nur von Privatversicherern angeboten (z.B. AXA, Allianz, Zürich, Mobiliar, etc.), aber nicht immer für alle Berufsklassen. Krankenkassen kennen dies meistens nicht.

Beim UVG ist es übrigens nicht nur die SUVA, die das anbietet (dort einfach konsequenter), auch die Privatversicherer bieten das an (der sogenannte BOL - branchen- und ortsüblicher Lohn - beruht auf einer gesetzlichen Grundlage, wie das ganze UVG). Und häufig ist das bei neu gegründeten Firmen eine sehr gute Lösung, wenn sich der Inhaber noch nicht den vollen Lohn auszahlen kann.

Bei Unsicherheiten würde ich eine schriftliche Bestätigung der Versicherung verlangen, und zwar eine offizielle Bestätigung von der Direktion. Ein Schreiben vom Aussendienstmitarbeiter ist wertlos, und ja, ich bin da mit buchhalter0701 einig, hin und wieder stehen mir schier “die Haare z’Berg” wenn ich höre was da so alles erzählt wird, was versichert sei. Nicht nur im Taggeldbereich…

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