KTG-Rückvergütung bei Stundenlöhnern

Guten Tag

Angenommen ich beschäftige eine Teilzeitmitarbeiterin, welche bei mir im Stundenlohn angestellt ist. Im Jahr 2014 hat sie insgesamt etwas über 12’000 Franken verdient und unterliegt somit der Pflicht für alle Sozialversicherungen (ausgen. BVG).

Im Dezember 2014 (3. Woche) wird sie krank und der Arzt schreibt sie für 6 Wochen (bis Ende Januar 2015) krank. Ich habe dazu 2 Fragen:

1) Lohnfortzahlungspflicht
Ich gehe davon aus, dass ich auch bei Stundenlöhnern eine Lohnfortzahlungspflicht habe, allerdings gibt es einen GAV der die Lohnfortzahlung zu 80% festhält. Meine Frage ist, wie berechne ich bei einem Stundenlöhner die Lohnfortzahlungspflicht? Beziehe ich mich auf einen Durchschnittslohn im vergangenen Jahr? Sagen wir grob 1’000 Franken pro Monat und davon 80%? Wäre die Lohnfortzahlungspflicht somit auf 800.-/Mt. festzusetzen?

2) Handhabung in der Lohnbuchhaltung von Run my Accounts
Nehmen wir an, nach 30 Tagen springt die KTG-Versicherung ein und überweist mir eine Zahlung für die Krankheit meiner Angestellten im Stundenlohn. Nehmen wir an die Angestellte hat im Februar wieder angefangen zu arbeiten und ist weiterhin im Stundenlohn beschäftigt. Ich erfasse also Anzahl Stunden * Stundenlohn. Zusätzlich habe ich nun jedoch eine Zahlung von der KTG-Versicherung erhalten. Diese KTG-Zahlung ist nicht AHV-Pflichtig und reduziert im Normalfall die Basis für die AHV-Berechnung. Wie ist so etwas im File von RMA einzutragen, damit das richtig funktioniert?

Besten Dank im voraus für eure Antworten.

Freundliche Grüsse
Marcel Kaufmann

Guten Tag Herr Kaufmann

Grundsätzlich werden Teilzeitmitarbeitende gemäss OR 319 Abs. 2 gleich behandelt wie Vollzeitangestellte. Sie gehen also richtig in der Annahme, dass auch Teilzeitmitarbeiter einen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben. Für die Berechnung müssten Sie den Durchschnitt, der in den letzten 12 Monaten geleisteten Stunden nehmen. Von diesem Durchschnitt werden dann 80% bezahlt.

Herzlichen Dank. Das deckt sich mit meiner geplanten Vorgehensweise.
Freundliche Grüsse
Marcel Kaufmann

Sehr geehrter Herr Kaufmann

Bei einer Lohnbuchhaltungs-Software löst man dieses Thema jeweils mit speziellen Lohn-Arten, die automatisch die anderen Sozialversicherungen als Minusposition berücksichtigen. Eine Lohnabrechnung könnten dann so aussehen:

So etwas in das Run my Accounts Lohnabrechnungs Excel einzubauen, erachte ich als sehr komplex. Die Funktion würde vermutlich viele User eher verwirren. Wenn Sie nicht auf eine Lohnbuchhaltungs-Software wechseln wollen, würde ich Ihnen raten, diese Löhne in einer separaten Excel-Tabelle zu berechnen und anschliessend bei der Jahresend-Abrechnung eine manuelle Korrektur der entsprechenden Lohnarten vorzunehmen.

Einige spannende Ausführungen zum Thema habe ich diesem diesem Artikel gefunden - insbesondere im Punkt 9. Lohnfortzahlung bei Unfall und Krankheit: wenn schon im Voraus feststeht, wie viel der Arbeitnehmer während seiner Krankheitsabwesenheit hätte arbeiten müssen, dann würde ich diese Anzahl Stunden als Berechnungsbasis nehmen.

Wichtig ist auch, dass dass es nicht auf den Durchschnittslohn aus den letzten 12 Monaten ankommt, sondern auf die durchschnittlich gearbeiteten Stunden, welche mit dem aktuellen Stundenlohn multipliziert werden müssen.

Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, würde ich darüber hinaus den GAV konsultieren und checken, ob dort noch etwas konkreteres vereinbart wurde.