KTG UVG UVG-Z Lohnabrechnungen

Hallo zusammen

Ich möchte wissen, welche Versicherungen kann ein Arbeitgeber ganz übernehmen?

  • UVG & UVG-Z und NBU
  • KTG

Danke für eure hilfe.

Grüsse
Christian

Hallo Christian

UVG geht immer zu 100% Lasten des Arbeitgebers.

NBU und KTG können auch zu 100% vom Arbeitgeber übernommen werden.

Das einzige was immer 50/50 aufgeteilt werden muss sind die AHV Beiträge.

Gruess

Ich denke, Ihr meint es zwar richtig, aber da gewisse Begriffe verwechselt sind, ist es dann doch falsch. Deswegen zur Klärung:

UVG = Bundesgesetz über die Unfallversicherung. Innerhalb diesem wird unterschieden nach Nichtberufsunfallversicherung (NBUV) sowie Berufsunfallversicherung (BUV).

BU geht immer zu 100% Lasten des Arbeitgebers.
NBU zu Lasten Arbeitnehmer, kann aber zu 100% vom AG übernommen werden.

Daneben gibt es im Rahmen der Verordnung zum Unfallversicherungsgesetz (VVG) auch noch die nicht obligatorische UVG-Zusatzversicherung (UVG-Z). Diese erbringt zusätzliche Leistungen, zudem was nach UVG gedeckt ist. UVG-Z kann zu 100% vom AG übernommen werden.

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Danke euch!

So BU kann nicht 100 prozent vom Arbeitgeber übernommen werden.

KTG, UV-Z, NBU. Kann 100 prozent vom Arbeitgeber übernommen werden stimmts?

Danke euch!

Danke Mathias, habe mich da natürlich falsch ausgedrückt, mit dem UVG meinte ich natürlich nur die BU.

@CHAR, nein die BU muss zu 100% Lasten des Arbeitgebers gehen.

Der Zweite Teil ist korrekt, KTG, UV-Z und NBU kann aber muss nicht zu 100% Lasten des Arbeitsgebers gehen.

Gruess

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Achtung: Beim BVG muss der AG mindestens 50% übernehmen, er darf jedoch auch mehr.
Das hängt auch vom PK-Reglement ab.

Gruess Hanspeter

NBU, KTG und UVZ, das zu 100% vom AG getragen wird, führt zu Aufrechnungen beim AN - hat also steuerliche Konsequenzen!

Hallo Atrus
Inwiefern führt die 100%ige Übernahme der Beiträge durch den Arbeitgeber zu steuerlichen Konsequenzen beim Arbeitnehmer?

Einfach gesagt hast du mit weniger Lohnabzügen mehr Nettolohn = höheres steuerbares Einkommen.

Desweiteren ist es möglich, dass die vom AG getragenen Kosten als Lohnbestandteil angesehen werden und damit auf den Lohn draufgerechnet werden.

Das wird z.B. bei der SBB gemacht. Das Mitarbeiter-GA, welches die SBB bezahlt, wird als Lohnbestandteil teilweise angerechnet, was in einem höheren steuerbaren Lohn für den Mitarbeiter resultiert.

Das sehe ich anders:
Das SBB-GA ist eine Form von Naturallohn und daher zu versteuern.
Die vom AG getragenen Sozialabzüge hingegen sind kein Naturallohn, erhöhen aber auch den Nettolohn nicht = keine steuerlichen Konsequenzen. Vermutlich hat der AN mit dem AG einen Nettolohn ausgehandelt. Würde der AG die Sozialabzüge nicht zu 100% tragen, müsste der Bruttolohn steigen. Netto bleibt gleich.
Auf dem Lohnausweis steht im relevanten Feld der Nettolohn, welcher in die Steuererklärung gehört. Eine Aufrechnung im Bruttolohn hätte daher keine Konsequenzen.
Quelle: Ich, seit 12 Jahren mit Nettolohn gesegnet. :star_struck:

Genau, so sehe ich das auch (nicht das SBB-GA!, das ist ein Naturallohn).
Der AG ist grundsätzlich angehalten, die Sozialbeiträge paritätisch zu verteilen (Ausnahme: UVG mit BU=AG, NBU=AN).
Wenn er das nicht tut, also einen grösseren Anteil oder sogar alles zulasten des AG abrechnet und verbucht, wird der steuerbare Nettolohn höher.
Bei der AHV wird der AG zusätzlich ‚bestraft‘, indem die Ausgleichskasse brutto für netto ausbezahlte Lohnanteile mit einem Zuschlag belegt. Verschiedene Lohnprogramme, z.B. Abacus, können das korrekt ausrechnen und einen entsprechenden Ausdruck machen.