Ich habe Fragen zu Zahlungen von Kunden auf ein Privatkonto des Geschäftsführers einer GmbH.
Konkret geht es um Zahlungen von sogenannten prop Trading Firmen welche alle nicht schweizerische Sitze haben und Auszahlungen nur auf Kontis tätigen welche auf den Namen des Signalgebers lauten.
Meine Vorstellung wäre diese Zahlungen auf einem separaten Privatkonto zu erhalten und dann auf das Geschäftskonto meiner GmbH, von der ich Geschäftsführer bin, zu senden.
Ich sehe mich wärend dieser Tätigkeit als Angestellter der GmbH und nicht als selbständig Erwerbender.
Die Alternative ist natürlich alles als Einzelfirma abzuwickeln. Ich frage mich einfach ob es auch über die GmbH geht.
Kann ich das so auch wirklich bestimmen, dass ich diese Tätigkeit als Angestellter der GmbH tätige und nicht als Privatperson?
Wäre es erlaubt regelmässige Zahlungen von Kunden auf einem Privatkonto des Geschäftsführers einer GmbH zu erhalten und dann weiterzuleiten?
Welchen Zweck betreibt den deine GmbH, oder was genau ist hier die Dienstleistung deiner GmbH? Oder investierst du einfach das Kapital deiner GmbH in Prop Trading Anbieter?
Bei einer GmbH bist du so oder so immer ein Angestellter im sozialvers. Sinne, selbständig erwerbend kannst du nur als Einzelunternehmer sein.
Ideal ist es sicherlich nicht, Kundenzahlung Privat zu bekommen, aber ist dennoch easy lösbar. Ich würde da einfach einen Kontokorrent Konto verwenden.
Geldeingang privat:
KK Geschäftsführer an Ertrag
Einzahlung in die Firma
Bank/Kasse an KK Geschäftsführer
Alternativ für bessere Übersicht kannst du auch ein Geldtransfer Konto explizit für die Zahlungen der Kunden privat in deiner fibu eröffnen. Dann siehst du auf den ersten Blick direkt, ob alles i.O. ist und das Konto ausgeglichen ist.
Ansonsten kann ich keine weiteren Empfehlungen geben, da für mich das genaue Geschäft hier noch unklar ist.
Vielen Dank für deine rasche Antwort. Dein Lösungsvorschlag scheint mir logisch. Ich würde es nun dennoch nicht so lösen, sondern die Zusammenarbeit mit der prop trading Firma über eine Einzelfirma tätigen.
Ich stecke momentan in dem gleichen „Dilemma“ und frage mich wie ich das bestenfalls lösen kann. Hat das ohne Probleme funktioniert, wenn der Zweck beider Firmenkonstrukte den gleichen erfüllen? Oder ist und bleibt der Zweck für die Einzelfirma als „Signalgeber“ ohne weitere Beschreibung der Tätigkeit möglich? Mir geht`s Explizit um Überschneidung, sofern das relevant ist. Da die GmbH, die „eigene Vermögensverwaltung“ beschreibt. Würde mich sehr interessieren wie du dort Vorgegangen bist.