Ich muss in unserem Betrieb die Kurzarbeitsentschädigung der Ausgleichskasse verbuchen. Jedoch haben alle Mitarbeiter den normalen Lohn erhalten (ohne Kürzung). Es handelt sich um einen kleinen KMU Betrieb mit 5 Mitarbeitern.
kann ich die Entschädigung als minus „Kosten“ auf dem Lohnkonto verbuchen oder soll ich diese auf ein separates Lohn-Konto (Ertrag KAE) buchen.