Eine GmbH hat im Juli 2023 in eine ausländische Firma investiert = Kurzfristige Anlage. (Investment Funds 162’200.-). Buchungssatz 1400/1020. Dieses Investment hätte inkl. Bonus binnen eines Monats wieder zurückgezahlt werden sollen lt. Vertrag. So wie es aussieht, ist dies eine dubiose Firma, denn bis heute ist keine Rückzahlung erfolgt. Die GMBH hat einen Rechtsanwalt (Deutschland) bemüht, um diese Forderung geltend zu machen. Bis zum heutigen Tag ist alles noch hängig. Ich gehe davon aus, dass ich sicher Delkredere buchen muss, doch in welcher Höhe (%-Anteil?) Angefallene Anwaltskosten 2700.- im 2023.
Um Euren Input wäre ich dankbar.
Pauschale Wertberichtigungen auf Darlehen sind grundsätzlich steuerlich nicht zulässig. Es muss der Steuerverwaltung zuerst der Wertberichtigungsbedarf nachgewiesen werden können, in Form von z.B. konkreten Inkassobemühungen. Den Anwalt einzuschalten ist da schon mal ein guter Schritt. Gab es irgendwelche Sicherheiten für den Darlehensgeber? Z.B. Pfänder, Bürgen oder Sicherungszession? Wenn nicht, wird die Steuerverwaltung keine Freude haben, da ein enorm grosses Risiko eingegangen worden ist mit diesem Darlehen. Ich würde somit noch nichts umbuchen, sondern die Situation zum Darlehen im Anhang genau beschreiben und die Bemühungen der Steuerverwaltung nachweisen.
Die anfallenden Kosten für den Anwalt würde ich im sonstigen Betriebsaufwand verbuchen.
Aus meiner Erfahrung dauern solche Prozesse in Deutschland mehrere Jahre, bis es zum Gerichtlichen Entschluss kommt, insbesondere wenn es sich um eine Betrugsmasche handelt Seitens Darlehensnehmer.
Das ist natürlich bitter, wohl noch irgendwelche sensationellen „Kryptogeschäfte“? Das ist die Betrugsmasche, womit wir es in den vergangenen Jahren auch immer wie öfter zu tun haben. Leider, aber der Hype animiert gewisse Mitmenschen, mit gewissen Charakterzügen, zu verheerenden Investments. Ein leichtes Spiel für Betrüger.
Zu deinen Fragen: Aus meiner Sicht lautet hier das Zauberwort eindeutig Rückstellungen. Du hast einen potenziellen Schaden, welcher mit hoher Wahrscheinlichkeit eintreffen wird. Du kannst aktuell weder den Betrag auf den Rappen-, noch den exakten Zeitpunkt bestimmen. Muss und kann also abgeschätzt werden und eine dementsprechende Rückstellung gebildet werden
Die Anwaltskosten mache ich zum Verwaltungs- & IT Aufwand (6530 Buchführung & Beratung), nicht sonstiger Betreibsaufwand.
Hallo Mathias
Kurz zur Klarstellung, es ist nicht meine GmbH, ich mach bloss die Buha dieser GmbH.
Weiviel als Betrag soll ich da eine Rückstellung machen? Ich vermute ebenfalls sehr stark, dass die Firma einer Betrugsfirma aufgesessen ist.
Buchungssatz Ausserordentliche Rückstellung 8001/ Rückstellung langfristig 2690?
Hallo Buchhalter
Also es handelt sich nicht um ein Darlehen, sondern wie beschrieben um ein Investment, d.h. es wurde der genannte Betrag auf ein Konto überwiesen, und dieses Investment sollte innerhalb des gleichen Monats inkl. Bonus zurückfliessen. Von Pfänder, Bürgen oder Sicherungzession ist mir nichts bekannt. Ich vermute sehr stark, dass mein Mandant einer Betrugsfirma aufgesessen ist.
Das war mir schon klar
Die Rückstellung kann lediglich abgeschätzt werden. Das ist keine exakte Wissenschaft, Du / dein Kunden können das am besten. Wenn ich mir deine Zeilen durchlese und mir automatisch ein Bild vom Fall mache, würde ich über den Daumen sagen, da sind 75-100% als Rückstellung fällig. Aber wie gesagt, ich habe weniger Infos.
Buchen über Ausserordentlicher Aufwand oder Finanzaufwand. Gegenkonto kfr. oder lfr. Rückstellungen.
Ich würde die Rechtskosten unter
Rechtskosten/TP abgrenzen (6532/2300)
Dann das eine Wertberichtigung auf den Funds machen, damit der Betrag in der Höhe bestehen bleibt und die Rückstellung in der Höhe ersichtlich ist. Ja nicht auf ausserordentlichen Aufwand buchen, sondern lieber in den ordentlichen Aufwand, der Steuern wegen. Je nach Kanton werden bei der Berechnung der Werte der Stammanteile des GmbH-Inhabers die ausserordentlichen Erträge und Aufwendungen gestrichen, sodass ich oftmals ausserordentliche Erträge habe aber sicher nie ausserordentliche Aufwendungen.
Verluste Forderungen/Rückst. Funds (3805/1401)