Hallo zusammen
Wir sind eine GmbH mit mehreren Geschäftsführer und haben letztes Jahr (Q4) aufgrund Corona beschlossen, uns bis und mit Ende Q1 2022 weniger Lohn auszuzahlen (konkret, 4000 CHF statt 6000 CHF).
Wir wissen, dass wir die fehlende Lohnsumme in unserem Kontokorrekt verbuchen können und die Rückzahlung im Q2 2022 vornehmen können. Gibt es aber auch eine Möglichkeit, das anders, also nicht im Kontokorrent, zu verbuchen?
Hintergrund: einer der Geschäftsführer verlässt bald die GmbH, verkauft seine Anteile und verzichtet somit auf Kontokorrentforderungen. Die fehlende Lohnsumme soll aber nicht Teil davon sein.