Kurzzeitig weniger Lohn auszahlen (GS GmbH)

Hallo zusammen

Wir sind eine GmbH mit mehreren Geschäftsführer und haben letztes Jahr (Q4) aufgrund Corona beschlossen, uns bis und mit Ende Q1 2022 weniger Lohn auszuzahlen (konkret, 4000 CHF statt 6000 CHF).

Wir wissen, dass wir die fehlende Lohnsumme in unserem Kontokorrekt verbuchen können und die Rückzahlung im Q2 2022 vornehmen können. Gibt es aber auch eine Möglichkeit, das anders, also nicht im Kontokorrent, zu verbuchen?

Hintergrund: einer der Geschäftsführer verlässt bald die GmbH, verkauft seine Anteile und verzichtet somit auf Kontokorrentforderungen. Die fehlende Lohnsumme soll aber nicht Teil davon sein.

Hoi Stefan

Lasst doch den Kontokorrent sein. Es beziehen ja alle denselben reduzieretn Lonh.
Also buche einfach diesen Lohn und fertig.

So sehe ich das.

Gruess Hanspeter

Hoi Hanspeter

Vielen Dank für deine Antwort!

Das stimmt natürlich, nur wird der ausscheidende Geschäftsführer im Zuge des Kaufvertrages auf Rückzahlung seines Kontokorrent verzichten und hätte somit den Anteil des reduzierten Lohnes „verloren“. Deshalb suchen wir nach einer Lösung, wobei der Geschäftsführer auch nach Ausscheidung sein Restlohn noch zu Gute hätte.

Für Ideen sind wir natürlich offen!