Leasing beendet, dann Auto privat kaufen

Hallo zusammen

Derzeit existiert ein Leasing über die Einzelfirma. Direkt anschließend wird es ein neues Leasing geben. Soweit alles klar. Leasingraten sind Aufwand.

Aber ist etwas zu beachten, wenn man den jetzigen Wagen zum Restwert kauft? Das macht ja die Einzelfirma, denn auf diese läuft ja der Leasingvertrag. Nutzen möchte aber ich als Privatperson den Wagen, denn die Einzelfirma hat ja ein Anschlussleasing.

Fakt ist, dass der Marktwert höher ist als der zu zahlende Restwert. Ggf wird der Wagen auch später mit Gewinn verkauft.

Hat dies Auswirkungen auf die Einzelfirma? Diese muss ja quasi den Wagen kaufen und verkauft ihn an mich als Privatperson, theoretisch 1 Sekunde nach dem Kauf. Stecken da ggf. Erlöse drin?

Liebe Grüsse

also sie kaufen Auto aus Leasing. Dieser ist unter Marktwert. Das Auto benützen Sie mehrheitlich neu Privat.

Wert zBsp 15000

Das ist Ertrag für die Firma, abzüglich dem Herauskauf zBsp 12000

Also Gewinn 3000

Nun müssen Sie in autoscout24 gehen, dort 2 Autos suchen die Ihrem am Ehesten entspricht das drucken und aufbewahren.

Dieser Wert aus Internet ist in meinem Bsp der Betrag 15000

Buchung Kauf Auto aus Leasing

1530 an Bank 12000
Privat an 1530 3000
1530 an Verkauf Anlagevermögen als a.o. Ertrag ausbuchen

MWST beachten!

Hallo

Vielen Dank für die Antwort.

Also hätte dies Auswirkungen auf die Einzelfirma!

Ändert sich etwas daran, wenn ich als Privatperson den Wagen direkt von der Leasinggesellschaft kaufe? Ich als Einzelfirma habe ja ein Anschlussleasing.

Liebe Grüsse

Leasing lief ja über Einzelfirma…

Ja, aber die Firma hat doch ein neues Leasing.

Frage war nun, wenn ich explizit als Privatperson den alten Leasingwagen übernehme.

Also Sie woölen steuerfrei ein Geschäftsauto privat überführen aber im Geschäft nichts buchen… das ist kritisch.

Allenfalls, falls die erste Leasingrate nicht übers Geschäft gimg, also bereits privat bezahlt wurde, dann wäre es eigentlich ein Privataito das Sie dem Geschäft übergaben… dann leasten, und dann wieder Privat übernehmen, nach Leasingende.

Es ist eine komplexe Frage da entweder das Auto geschäftlich ist oder nicht.

Gut wäre es, da Start Leasing unbekannt, das vor Verbung mit Stwueramt abzusprechen.

Wieso überführen?

Ich habe derzeit ein Leasingauto A (ohne Anzahlung) und erhalte zum Zeitpunkt x ein neues Leasingauto B. Beide Wagen laufen als Geschäftswagen. Sobald ich den Wagen B habe, scheidet A als Geschäftswagen aus. Normalerweise würde ich ja auch einfach den Wagen A bei Leasingende - bzw dann wenn ich den neuen Wagen B erhalte -, auf den Hof des Händlers stellen.

Nun habe ich (zusätzlich) die Möglichkeit, das Leasingauto A zum Restwert zu kaufen. Dieser Restwert liegt unter dem Marktwert.

Kaufe ich es als Leasingnehmer, also über die Firma, leuchtet mir ein, dass ich den Mehrwert wohl versteuern muss. Das war meine Ursprungsfrage.

Aber kaufe ich es - sofern möglich - als Privatperson, dann leuchtet mir dies nicht ein. Da wird ja nichts überführt, mir gehörte das Auto A ja bis dato nie. Auto A scheidet als Geschäftswagen aus, dafür habe ich dann Auto B. Aber kann sein, dass ich da einem Irrtum unterliege.

wie im letzten Abschnitt erwähnt wenn Anzahlung mit 1. Rate nicht im Geschäft verbucht war, ist Ihr Ansinnen durchführbar, da das aber in Ihrer Ausgangslage nicht erwähnt war, war der Fall unklar

Vielen Dank Michael für deine schnellen Rückmeldungen, auch wenn ich gestehen muss, dass es mir nach wie vor überhaupt nicht einleuchtet:

Für mich endet das Leasing von Wagen A mit Übergabe und neuem Leasing von Wagen B (das ist dann mein neuer Geschäftswagen) … Wenn ich nun zB 3 Tage später als Privatperson das Auto A von einer Leasinggesellschaft kaufe, hat das für mich nichts mehr mit dem Geschäft zu tun.

richtig fast ausser dass alle Kosten bisher über Geschäft liefen teile ich die Meinung und

… falls keine Anzahlung übers Geschäft geleistet wurde, was erst ganz am Schluss Ihren Aussagen zum Vorschein kam

Hatte ich ja gestern geschrieben: „Ich habe derzeit ein Leasingauto A (ohne Anzahlung)“