Derzeit existiert ein Leasing über die Einzelfirma. Direkt anschließend wird es ein neues Leasing geben. Soweit alles klar. Leasingraten sind Aufwand.
Aber ist etwas zu beachten, wenn man den jetzigen Wagen zum Restwert kauft? Das macht ja die Einzelfirma, denn auf diese läuft ja der Leasingvertrag. Nutzen möchte aber ich als Privatperson den Wagen, denn die Einzelfirma hat ja ein Anschlussleasing.
Fakt ist, dass der Marktwert höher ist als der zu zahlende Restwert. Ggf wird der Wagen auch später mit Gewinn verkauft.
Hat dies Auswirkungen auf die Einzelfirma? Diese muss ja quasi den Wagen kaufen und verkauft ihn an mich als Privatperson, theoretisch 1 Sekunde nach dem Kauf. Stecken da ggf. Erlöse drin?
Ändert sich etwas daran, wenn ich als Privatperson den Wagen direkt von der Leasinggesellschaft kaufe? Ich als Einzelfirma habe ja ein Anschlussleasing.
Also Sie woölen steuerfrei ein Geschäftsauto privat überführen aber im Geschäft nichts buchen… das ist kritisch.
Allenfalls, falls die erste Leasingrate nicht übers Geschäft gimg, also bereits privat bezahlt wurde, dann wäre es eigentlich ein Privataito das Sie dem Geschäft übergaben… dann leasten, und dann wieder Privat übernehmen, nach Leasingende.
Es ist eine komplexe Frage da entweder das Auto geschäftlich ist oder nicht.
Gut wäre es, da Start Leasing unbekannt, das vor Verbung mit Stwueramt abzusprechen.
Ich habe derzeit ein Leasingauto A (ohne Anzahlung) und erhalte zum Zeitpunkt x ein neues Leasingauto B. Beide Wagen laufen als Geschäftswagen. Sobald ich den Wagen B habe, scheidet A als Geschäftswagen aus. Normalerweise würde ich ja auch einfach den Wagen A bei Leasingende - bzw dann wenn ich den neuen Wagen B erhalte -, auf den Hof des Händlers stellen.
Nun habe ich (zusätzlich) die Möglichkeit, das Leasingauto A zum Restwert zu kaufen. Dieser Restwert liegt unter dem Marktwert.
Kaufe ich es als Leasingnehmer, also über die Firma, leuchtet mir ein, dass ich den Mehrwert wohl versteuern muss. Das war meine Ursprungsfrage.
Aber kaufe ich es - sofern möglich - als Privatperson, dann leuchtet mir dies nicht ein. Da wird ja nichts überführt, mir gehörte das Auto A ja bis dato nie. Auto A scheidet als Geschäftswagen aus, dafür habe ich dann Auto B. Aber kann sein, dass ich da einem Irrtum unterliege.
wie im letzten Abschnitt erwähnt wenn Anzahlung mit 1. Rate nicht im Geschäft verbucht war, ist Ihr Ansinnen durchführbar, da das aber in Ihrer Ausgangslage nicht erwähnt war, war der Fall unklar
Vielen Dank Michael für deine schnellen Rückmeldungen, auch wenn ich gestehen muss, dass es mir nach wie vor überhaupt nicht einleuchtet:
Für mich endet das Leasing von Wagen A mit Übergabe und neuem Leasing von Wagen B (das ist dann mein neuer Geschäftswagen) … Wenn ich nun zB 3 Tage später als Privatperson das Auto A von einer Leasinggesellschaft kaufe, hat das für mich nichts mehr mit dem Geschäft zu tun.