Leasing eröffnen

Hallo zusammen

Ich bin ganz neu in diesem Forum und bin gespannt auf die Antworten meiner Wissenslücken.

Folgende Situation:
Vom Privatkonto wurde auf das Geschäftskonto einbezahlt.
Damit wurde über Geschäft Bank die Anzahlung für ein geleastes Fahrzeug getätigt.

Frage:

  1. Erhöhe ich nun das Eigenkapital mit der Privateinlage oder buche ich nur 1020-2850?
  2. Wird die Anzahlung über das Anlagevermögen (1530-1020) gebucht? Abschreibung?
  3. Die Leasingraten werden über Fahrzeugaufwand 6200 gebucht?

Danke im Voraus vielmals

hallo Gulizia

Die Einzahlung kann über das Privatkonto (nicht über das Kapitalkonto) einbezahlt werden (1020 / 2850). Die Anzahlung kann aktiviert werden oder über den Aufwand direkt verbucht werden. Ich empfehle je nach Betrag diese aktiviere Forderung (Anzahlung Fahrzeug) dann abzuschreiben analog der Laufzeit des Leasings, da Du ja dann entweder das Fahrzeug zum Restwert kaufst oder es zurückgibst. Somit hat dann die Anzahlung keinen Wert mehr.
Die Leasingraten sind im Fahrzeugaufwand als separater Posten Leasing Fahrzeug zu buchen.
Vergiss aber nicht auch noch den Privatanteil für das Fahrzeug zu berechnen, sofern das Fahrzeug auch Privat verwendet wird. Auch die MWST muss auf dem Privatanteil berechnet werden.
Dies geht oft unter.

Hilft dies?
Gruss
Arthur

Hallo Gulizia

Ich schliesse mich Arthurs Ausführungen an.
Bezüglich MwSt und Privatanteil wird unterschieden, ob Du effektiv oder mit Saldosätzen abrechnest.
In der Einzelfirma mit Saldosätzen wird auf dem privaten Anteil keine MwSt berechnet, da die schon im Saldosatz enthalten ist, bzw. weil Du dort anstelle von Vorsteuer diese ja mit dem Saldosatz abgegolten hast.

Gruess Hanspeter

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Ich danke euch vielmals!

Hallo Arthur. Ich habe mit erschrecken gelesen, dass du uns erinnerst die MwSt auf den Privatanteil Auto zu verbuchen. gilt das auch, bei einem Occasion gekauften Auto, dass bereits schon auf 0 Abgeschrieben ist? Es handelt sich um eine Einzelfirma. Noch etwas, ich habe eine doppelte Buchhaltung geführt und weiss nun nicht, wie ich die Steuererklärung (Lohnausweis) auszufüllen habe. Gibt es dafür ausfüllbare Dokumente beim Kantonalen Steueramt oder muss das über die private Steuererklärung gemacht werden? Vielen Dank und Grüsse, Cons

Hallo Cons
Die erste Frage kann ich nicht beantworten.
Zur zweiten aber: Die Einzelfirma ist keine juristische Person. Soll heissen Unternehmens- und Unternehmereinkommen resp. -vermögen sind nicht getrennt. Jeder Rappen also, der die Einzelfirma reinholt, ist gleichzeitig dein eigenes Geld und du kannst frei darüber verwalten, ob geschäftlich oder privat… Entsprechend kann dir die Einzelfirma auch keinen Lohn im klassischen Sinn auszahlen. Nach dem Jahresabschluss ergibt sich ein Gewinn (hoffentlich kein Verlust) und dieser ist dann dein Einkommen aus selbständiger Tätigkeit. Als solches wird es auch bei der privaten Steuererklärung ausgewiesen.
Ob du nun eine Milchbüechli-Rechnung oder doppelte Buchhaltung führst, ändert an diesem Umstand nichts.

Hallo Cons

Privatanteil muss auch für Occasion Auto verbucht werden, und auch wenn dieses auf 0 abgeschrieben ist. Basis für die Berechnungsgrundlage ist der Kaufpreis. Bei Einzelfirmen ist die MWST auf dem Privatanteil Auto nur abzurechnen, wenn nach effektiver Methode abgerechnet wird, bei Saldosteuersatzmethode hingegen nicht. Juristische Personen (AG, GmbH) müssen hingegen auch bei Saldosteuersatzmethode die MWST auf dem Privatanteil abrechnen.

Grüsse
Salvi

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