Ich führe seit einigen Monaten die Buchhaltung einer GmbH.
Die Geschäftsleitung hat sich nun entschieden, ein neues Nutzfahrzeug für 28’000 CHF über die Firma zu leasen.
Muss ich ein geleastes Fahrzeug gleich in der Buchhaltung verbuchen und diesen dann entsprechend abschreiben, wie ich es bei einem „Barkauf“ Fahrzeug machen würde oder gibt es bei geleasten Fahrzeug andere Regeln welche zu beachten wären?
Hallo matej1998
Das Fahrzeug gehört nicht der Firma sondern ist nur gemietet wie eine Wohnung, ein Büro.
Ist das Leasingfahrzeug einer Person zugeschrieben? Wird es vorallem von einer Person benutzt?
Vom Leasing-Nettobetrag (ohne MwSt) müssten seit 01.01.2022 0.9% pro Monat für die Sozialleistungen beim Bruttolohn zugerechnet werden. Dieser Betrag wird am Ende vom Nettolohn wieder abgezogen, um eine Lohnerhöhung auszuschliessen.
Konkret:
28’000 - 7.7% x 0.9%
28’000.00 7.70% -2’156.00 25’844.00 0.90% 232.60
Das Fahrzeug wird von einem 2er-Team benutzt, heisst also es wird 2 verschiedene Benützer und Fahrer im Alltag haben.
Müsste ich dann da den beiden die 0.9% von Kaufpreis exkl. MwSt. vom Nettolohn abziehen oder wie ist dies zu handhaben, wenn ein Leasing-Fahrzeug zwei Fahrer hat. Was wäre da die Sinnvollste und Gesetzeskonforme Ausführung?
Liebe Grüsse
Matej
Es kann jedoch sein - je nach Vertrag - dass die geleistete anzahlung aktiviert und mit 40% p.A. abgeschrieben wird.
Dies vor allem dann, wenn geplant ist, das Fz nach Ablauf des Leasings zu einem vorher festgestzten Betrag zu übernehmen.