Hoffentlich holt mich jemand aus meinem Gedankenwirrwarr. Ich habe das Gefühl, maximal auf dem Schlauch zu stehen: Das Leasing des Fahrzeuges des Geschäftsführers lief aus, das Fahrzeug wurde in die juristische Person übernommen. Es war nicht aktiviert, die Raten liefen über 6260 und der Privatanteil (inkl. Luxusanteil auf den Neupreis) wurde järhlich gebucht.
Nun zur Frage:
Wie und wohin übernehme in den Wagen und zu welchem Wert (die Abschreibung wäre ja eigentlich schon durch, faktisch hat er jedoch am Markt noch einen Verkaufspreis). PA nach wie vor vom Neupreis, oder dann vom „Einbuchungswer“, sprich Restwert?
Garnichts mehr, die Schlussrate ist gezahlt und der Wagen ‚frei‘. Es gibt keine offenen Forderungen mehr.
Da das Fahrzeug allerdings nie aktiviert war, frage ich mich eben, zu welchem Wert ich es nun in die Bücher nehme.
Dazu kommt, dass der (alleinige) Geschäftsführer überlegt, der Firma das Auto abzukaufen (um sich den hohen Privatanteil zu sparen, da Luxusklasse). Das müsste er dann ja zu einem gängigen Gegenwert machen.
Er würde den Wagen jedoch weiterhin für Firmenzwecke nutzen.
Da das Fahrzeug bereits abbezahlt und nicht aktiviert ist gibt es nur möglichkeiten diese gegen die Erfolgsrechnung einzutragen.
Möglichkeit 1: Die Leasingraten des letzten Jahres nur den Zinsanteil als Aufwand verbuchen und die Abzahlungsbetrag als Wert einzubuchen
1530 / 6260 (Betrag die kummulierten Abzahlungen)
Möglichkeit 2: Wert Pro Memoria
1530 / 6260 CHF 1
Möglichkeit 3: (nicht die gewünschte)
1530 / Aufwertung Sachanlagen CHF 25’000
Bei jeder dieser Variante empfehle ich eine Bemerkung im Anhang zu machen.
Abgesehen von der letzten Variante sind Folgen für den Gewinn vernachlässigbar.
Es hat ewig gedauert, bis ich alle Unterlagen erhalten habe (bin neu damit beauftragt, der Treuhänder vorher ist recht überraschend weg und nun ahne ich so langsam, wieso).
Die Tilgung des letzten Jahres (8 Monate in 2022) betrug knapp 2’000 CHF.