Liegenschaft Betriebskosten

Da ich in die Schweiz gezogen bin, sind mir manche Sachverhalte nicht völlig klar, zB wie die Erträge und Kosten bei einer vermieteten Immobilie abgesetzt werden können.

Wenn die Mieter einen Mietzins zahlen plus eine Vorauszahlung über die Nebenkosten/Betriebskosten (über die dann 1x jährlich konkret abgerechnet wird), wie sind die Werte aufzuführen in dem Steuerprogramm?

  1. Mietzins und Nebenkosten als Ertrag?

  2. Alle Nebenkosten/Betriebskosten als Unterhaltskosten? In einer Praxisfestlegung des Kantons GR steht zB: „Bei fremdgenutzten Liegenschaften, d.h. bei Vermietung und Verpachtung, sind Betriebskosten, welche im Interesse des Mieters anfallen und im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf den Mieter überwälzt werden (sog. Netto-Methode) nicht abzugsfähig. Sind die Nebenkosten im deklarierten Mietertrag enthalten (sog. Brutto-Methode), müssen die entsprechenden Aufwendungen als Abzug zugelassen werden“. Das liest sich so, dass bei der von mir gewählten Netto-Methode die Kosten nicht absetzbar sein. Aber das würde ja nur Sinn machen, wenn die Nebenkosten dann kein Ertrag wären.

  3. Sind auch die Heizkosten Betriebskosten?

  4. Wie wird das alles geteilt, wenn das Mietshaus gemischt genutzt wird, also eine Wohnung wird selbst genutzt und eine Wohnung ist vermietet?

Viele Grüsse

Hallo relax

Willkommen in der Schweiz.

Heute werden standardmässig die meisten Nebenkosten effektiv abgerechnet. Von den Mietern werden dann Akontobeträge eingefordert und einmal pro Jahr eine Nebenkosten-Abrechnung erstellt.

Gebucht wird bei der effektiven Abrechnung bei der Soll-Stellung wie folgt:
Nettomietzins: Mieterkonto / Mietzinsertrag
Akonto Heiz-/Betriebskosten: Mieterkonto / Bilanzkonto NK

Die Rechnungen, welche dann als Heiz-/Betriebskosten den Mietern belastet werden können, werden entsprechend ebenfalls Bilanz / Kreditor gebucht.

Bei der NK-Abrechnung werden dann sämtliche NK-Konten (Abrechnungskonten und Akontokonten geleert und gegen ein Abrechnungskonto gebucht (gegen Mieterkonto).

Der Mieter erhält dann eine Gutschrift oder eine Nachbelastung.

Wenn die Nebenkosten zum Beispiel mittels Pauschalen verrechnet werden, wird keine NK-Abrechnung erstellt. In diesem Fall werden die eingeforderten Pauschalen bei der Sollstellung als Erträge und die Aufwände als Aufwand gebucht.

Heiz- und Betriebskosten werden auch als Nebenkosten zusammengefasst.

Deine 4. Frage kann ich nicht beantworten.

Viele Grüsse