Liquidation Einzelfirma

Liebe Experten. Ich werde Ende Juni 19 meine Einzelfirma auflösen, da ich dann die AHV bekomme. Kann mir Jemand sagen, ob ich die Erfolgsrechnung u. Bilanz per Ende Juni machen kann oder geht das erst per Ende 2019? Muss ich dann das Anlagevermögen vorher auflösen, d.h. eine sogenannte Liquidation oder muss man als Einzelunternehmen keine Liquidation durchführen? Was geschieht am Schluss mit dem Anlagevermögen. Wird dieses dann als Privatbesitz versteuert? Danke für die Hilfe.

hallo Cosmetic

Ist die Einzelfirma im Handelsregister eingetragen? ist diese MWST pflichtig?
Dies sind Punkte welche beachtet werden müssen.
Wenn Du noch Anlagevermögen hast, würde dieses ja mit der Liquidation / Auflösung ins Privatvermögen überführt (vorher allenfalls noch pro rata Abschreibungen tätigen). Allenfalls musst Du dann halt die MWST an die Firma abliefern / zahlen.
Du kannst per Juni eine Schlussbilanz erstellten und somit noch einen Gewinn/Verlust ausweisen, welcher dann ebenfalls noch in Deine private Steuererklärung aufgenommen werden kann.
Wenn die Einzelfirma im Handelsregister eingetragen ist, musst Du diese noch aufheben.
Beim kantonalen Handelsregister gibt es oft bei den Formularen ein Muster oder eine Doku wie Du vorzugehen hast oder ein Formular, welches Du ausfüllen und einreichen kannst.
(z.B. Handelsregister | Kanton Zürich)
Hilft dies?
Gruss
Arthur

Danke für Deinen Beitrag.