Liquidation Einzelunternehmen

Hallo zusammen

Ein Kunde hat im 2018 eine GmbH gegründet mit Bareinlage. Da er sein Einzelunternehmen nicht in die GmbH eingebracht hat, stellt sich die Frage, wie man die bestehend Einzelunternehmen liquidiert und buchhalterisch abschliesst.

Das Bankvermögen wird einfach ausbezahlt und ein neues Konto für die GmbH eröffnet. Das Anlagevermögen soll auf die GmbH übertragen werden. Hier werden wir zu Gunsten der GmbH eine Rechnung ausstellen zu Lasten des Kunden im Betrag des Buchungswertes. So entstehen keine stillen Reserven. Ist dies nun beim Jahresabschluss 2017 bereits alles zu berücksichtigen (also Bankkonto und Anlagevermögen =0) oder kann man den Jahresabschluss normal ohne Liquidation machen und erst im Folge- Jahr die Liquidation durchführen und eine Bilanz. Soweit ich informiert bin, verlangen die Steuerbehörden keine Liquidationsbilanz bei einem Einzelunternehmen.

Vielen Dank
nikipi

Guten Morgen
Wenn die GmbH erst im 2018 gegründet wurde, dann ist für das 2017 der Abschluss als Einzelunternehmen zu eröffnen und die Werte 2018 in die GmbH zu überführen.
Bei der Überführung von der Einzelunternehmung in die GmbH ist die Bewertung wichtig. Das darf nicht einfach so zu Buchwerten erfolgen.
Viele Grüsse
Jakob

Hallo Jakob

Danke für Ihre Antwort. Ich habe gesehen, dass die GmbH im Dezember 2017 gegründet wurde. Es wurde aber bis Ende Jahr über die Einzelunternehmung abgerechnet (Rechnungen, MWST usw) und erst ab 2018 über die GmbH. Sollte man für 2018 trotzdem eine Eröffnungsbilanz für das Einzelunternehmen machen und die Überführung im 2018?

Bei der Bewertung gehe ich davon aus, dass diese wenigen Sachen auch auf dem freien Markt nicht mehr Erlös erzielen, als die Buchwerte. Daher werde ich diese übernehmen.

Gruss n
nikipi

Hallo nikipi

Per Ende Jahr wurde über die Einzelfirma abgerechnet. Somit musst du dort eine Schlussbilanz erstellen. Und somit gibt es auch eine Eröffnungsbilanz 2018. Die Werte sind ja nicht einfach über Nacht verschwunden. Und dann kannst du die Werte übertragen.

Das mit der Bewertung ist halt so eine Sache. Bei einer Sacheinlage Gründung brauchst du geprüfte Werte. Und das gründen mit Barmittel und direkt im Anschluss Kauf der Vermögenswerte von der Privatperson ist nicht korrekt.
Aber ist sicher eine Frage vom Ausmass.

Viele Grüsse
Jakob

Hallo nikipi

Bei der Gründung der GmbH musste das Stampa-Formular unterschrieben werden. Und genau das besagt, dass der Gründer keine Werte von nahestehenden personen oder Unternehmen übernimmt.

Korrekt ist genau das, was Jakob geschrieben hat.

Gruess Hanspeter

Hallo Hanspeter

Danke für Deine Antwort. Sicher richtig, bloss ist es jetzt halt so passiert. Man könnte natürllich auch sagen - gut, dann kauft die GmbH halt nicht vom Inhaber Sachen, sondern von Dritten neu und zu einem höheren Preis, wobei noch mehr Geld aus der GmbH fliesst. Somit ist der Sinn der Erklärung in der Stampa-Erklärung für beabsichtige Sachübernahmen mindestens in dieser Angelegenheit eher fragwürdig oder obsolet geworden (in der Welt der Sinnhaftigkeit). :slight_smile:

Gruss
nikipi

hallo zusammen
Beachtet auch bitte, dass wenn die Einzelunternehmung noch im Handelsregister eingetragen war, dass diese dort ebenfalls gelöscht wird. über das kantonale Handelsregister (oftmals seht Ihr auf deren homepage ein Formular für die Löschung) können Formulare gedruckt und ausgefüllt eingereicht werden.
Ansonsten besteht die Einzelunternehmung weiter, was später zu Problemen führen kann.
Wichtig ist auch dass allenfalls bei der MWST die Abmeldung erfolgt ist und allenfalls das Formular 764 Übergang in eine andere Firma erstellt wird.
Gruss
Arthur