Lizenzgebühr / Doppelbesteuerungsabkommen

Hallo zusammen

Eine CH-Firma A stelle eine Rechnung 100 an ausländische Firma B für Bildrechte. Firma B zieht die Steuern 20 ab und liefert an das ausländische Finanzamt. Firma A erhält von B 80 bezahlt. Ist es erlaubt der eigentliche Umsatz/Rechnungsbetrag 100 welcher um die Steuern 20 reduziert wird, einfach entsprechend um die Steuern höher abzurechnen damit sich Firma A nicht um die Rückforderungen kümmern muss?

Und ist es möglich dass Firma A mit der Firma B vereinbart, dass B die in Rechnung gestellten Steuern von A gutgeschrieben erhalten, sofern Firma A die Rückforderung erfolgreich abwickeln konnte?

Ich kenne diesen Ablauf nur in Geschäften mit Österreich. Dort wird oft vom Finanzamt gefordert, dass Inländische Unternehmen verpflichtet sind, die Umsatzsteuer für die Ausländische Lieferanten einzubehalten und selber direkt an das Finanzamt abzuliefern.
Dies gemäss dem § 27 Abs 4 UStG
Ich würde da nicht einfach irgendwas mit dem Kunden vereinbaren, ohne Klarheit und Kenntnis in der Gestzeslage im Ausland zu haben.
Ich würde mir da einen Steuerberater im entsprechenden Land aufsuchen und mit ihm schauen, was möglich ist und was nicht. Ansonsten kann es ja nur schief laufen.
Oder vielleicht hat ja der Kunde sicherlich bereits einen Steuerberater bei der Seite, welcher den Geschäftsfall überprüfen kann.