Lohn ohne Arbeitsleistung

Hallo Zusammen

Der Inhaber in der GmbH in der ich arbeite, hat die Idee, seine Ehefrau anzustellen. Eine wirkliche Arbeitsleistung wird sie für das Unternehmen keine erbringen (sie ist 100% Hausfrau) und erhält demnach einfach einen Lohn ohne eine Gegenleistung zu erbringen. Diest soll dazu dienen, dass die Ehefrau in der Altersvorsorge keine Lücken erhält. Wie sieht das rechtlich aus? Gibt es da irgendwelche rechtlichen einwände?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Hier gibts ein Eintrag:

Könnte weiterhelfen…ist zwar Deutsches-Recht…

Merci Jeh für deine Antwort. Dass es in Deutschland rechtlich nicht legal ist, habe ich auch heraus gefunden. Ich vermute aber dass der Sachverhalt in der Schweiz etwas anders ist. Hoffe da kann mir jemand noch weiter helfen.

Hoi Stefan

In meiner Welt: Wen interessiert das, was sie wirklich tut?
Sie bekommt einen Lohn, darauf werden Sozialleistungen und BVG etc. erhoben und bezahlt und gut ist.
In der BuHa gibst du ja nur ein: Lohn Sara Müller oder so.
Und ich meine, für die Mitarbeit der Ehefrau kann steuerlich sogar noch etwas abgezogen werden.
Und ja - mach einen Arbeitsvbertrag mit ihr, z.B. als Bürohilfe oder so.

Dass man sowas in CH nicht darf, ist mir völlig neu.

Gruess Hanspeter

Der Geschäftsführer, bzw. der Inhaber seines Betriebes, ob AG oder GmbH, kann anstellen, wer immer und für was immer er möchte. Das hat die Mitarbeiter aber nicht zu interessieren. Du riskierst höchstens einen Rauswurf.
Eine Anstellung der Ehefrau ist völlig legitim. Vielleicht arbeitet sie für Ihren Ehepartner zuhause.
Deutsches Recht hier in der Schweiz zu zitieren ist schon sehr gewagt. Schliesslich sind wir noch nicht in der EU, wo Brüssel den Takt angibt.
Gruss Peter

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Leider bringt es nichts.

Denn AHV und BVG werden sowieso gesplittet

Ich verstehe deine Bedenken.

Trotzdem würde ich ganz pragmatisch an die Sache rangehen:

  • Arbeitsvertrag vorhanden?
  • Konditionen im Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten?
    → Stellenbeschreibung
    → Pensum
    → Monatslohn / Stundenlohn
    → Lohnhöhe auf 100% Basis
    → Kündigungsfrist
    → etc.

Mitarbeiterin im Personalstamm erfassen.

Das HR müsste darauf achten, dass sie gleich behandelt wird wie alle anderen Mitarbeitenden, d.h. Jahresgespräch, Lohngleichheit etc.

Grundsätzlich wäre es Scheinbeschäftigung

  • Verstoß gegen das Arbeitsgesetz: Das Arbeitsgesetz (ArG) legt fest, dass ein Arbeitsverhältnis nur dann besteht, wenn eine Person für eine andere Person gegen Entgelt Arbeit leistet. Wenn eine Person eingestellt wird, ohne dass eine Arbeitsleistung erbracht werden muss, liegt kein Arbeitsverhältnis vor. In diesem Fall handelt es sich um eine Scheinbeschäftigung, die nach dem ArG strafbar ist.
  • Verstoß gegen das Sozialversicherungsrecht: Die Sozialversicherungen in der Schweiz sind an das Arbeitsverhältnis gekoppelt. Wenn eine Person eingestellt wird, ohne dass eine Arbeitsleistung erbracht werden muss, besteht kein Anspruch auf Sozialversicherungen, wie z. B. Arbeitslosenversicherung, AHV, IV oder Unfallversicherung.

Es ist jedoch schwer nachzuweisen wenn eine Scheinbeschäftigung besteht.
Wenn er sie Einstellen will soll er ihr einige Arbeitsaufgaben zuteilen die sie auch problemlos von zuhause aus machen kann und ihren Beruflichen Fähigkeiten entsprechen.

Ein ehemaliger Kunde (ich habe mich von diesem Mandanten getrennt, noch bevor es soweit kam, jedoch aus anderen Gründen) habe ich vor kurzem Erfahren das dieser wegen Scheinarbeitsverhältnis gebüsst wurde (ob es zu einem Gerichtsverfahren kam weiss ich nicht, habe es nur aus 3. Hand erfahren), er hat jemanden ohne Arbeitsleistung angestellt.

Mir fällt der Begriff „Familienbetrieb“ ein…

Und hier habe ich noch ein interessantes Interview gelesen:

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Ich möchte ja nicht wirklich wissen, wieviele „Frühstücksdirektorinnen“ und „Frühstücksdirekoren“ in der Schweiz "arbeiten…