Lohnausweis für einmalige Aushilfe

Hallo zusammen

Muss ich einen Lohnausweis für einmalige Aushilfen erstellen?

Es geht um eine Catering Firma (Einzelunternehmen), die verschiedene Aushilfen für ein- oder zweimalige Events benötigt. Die Beträge sind zwischen CHF 300.00 und CHF 500.00.

Die Zahlungen/Löhne werden jeweils 5000/1020 gebucht (Brutto).

Vielen Dank für eure Hilfe!

Hallo Ganna

Ja, musst du. Es gibt keine betragliche Freigrenze (wie dies bei der AHV der Fall ist).

LG Mathias

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Gemäss Steuerverwaltung Bern muss für jedes unselbständige Erwerbseinkommen ein Lohnausweis ausgestellt werden, es gibt keine betragliche Freigrenze.

Das einzige was entfällt ist die AHV Abrechnung auf die Freigrenze bis 2’500 CHF Stand 01.01.2025. Obwohl hier zu erwähnen ist, dass der Arbeitnehmer gemäss AHV die Beitragspflicht verlangen kann, auch wenn er sich innerhalb der Freigrenze befindet.

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Vielen lieben Dank für eure hilfreichen Antworten!

Liebe Grüsse
Ganna