Lohnausweis - Lohnbuchhaltung

Hallo

Ich muss für eine Firma die Lohnausweise vorbereiten und bin bei einem Punkt unsicher geworden und brauche Tipps von euch…

Wenn der Mitarbeiter jeden Monat eine Mittagsentschädigung in gleicher höhe bekommt werde ich diesen Betrag im Lohnausweis unter Ziff. 1 erfassen, ist das richtig so?
Mir wurde noch gesagt kein X bei Ziffer G damit der Mitarbeiter den Abzug bei den Berufskosten machen kann?
Ist das korrekt so?

Danke schon im voraus für die Antworten

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Ohne genehmigten Spesenreglement sind die Pauschalspesen leider immer ein sehr dünnes und ungewisses Eis.
Wenn Sie die Spesenvergütungen im Punkt 1 erfassen, müssen aus meiner Sicht auf die Pauschale Entschädigungen die Soz. Beiträge abgeführt werden, das Sie es als Lohn deklarieren, ich gehe mal stark davon aus, hier ist es nicht der Fall gewesen? Ich würde die Beträge wohl eher im Punkt 13.2.1 erfassen unter Pauschale Repräsentationspesen. Ziffer G würde ich auch nicht ankreuzen. Ob den ausgerichteten Spesenvergütungen abzugsfähige Auslagen entgegenstehen, entscheidet die Steuerbehörde nach Massgabe der Vorschriften über die Abzüge bei unselbständigem Erwerb.

Die Pauschalspesen müssen etwa den effektiven Auslagen entsprechen, denn der die effektiven Kosten übersteigende Teil zu hoher Pauschalspesen gilt als Lohn, auf dem Sozialabgaben zu entrichten sind und der auch während Verhinderung, Ferien und Freistellung bezahlt werden muss.

Spesen ohne genehmigten Spesenreglement sind Leider heikles Thema und die Meinungen sind zum Teil sehr gespalten, den es ist nicht so ganz klar bestimmbar was geht und was nicht, das entscheidet am schluss die Steuerverwaltung im Einzelfall.

Ich könnte noch empfehlen, bei der Steuerverwaltung direkt anzurufen und sich über die genaue Deklaration noch dessen Einschätzung holen. Je nach Kanton und Mitarbeiter bekommt man da klare und Kompetente Auskünfte.

Erfassen in Ziffer 1 wenn die Mittagsentschädigung überdurchschnittlich hoch ist, dann ist es Lohn. Wenn diese aber mit einer Pauschale abgerechnet wird, kann unten in Ziffer 13.2.3 Übrige mit dem Text Mittagsentschädigung der vergütete Betrag angegeben werden, ohne in Ziffer 1 zu erfassen.

wie hoch ist Entschädigung pro Mahlzeit?