Lohnausweis SSK

Hallo zusammen
seit der Gründung im März führe ich die Buchhaltung einer kleinen GmbH. Buchhaltung mit Banana, Lohnbuchhaltung mit Excel-Lohnbuchhaltung V 7.0. Soweit alles klar.
Der einzige Lohnbezüger ist ein Rentner, der zuvor noch nie in der Schweiz gearbeitet hat. Er bezieht CHF 1400 brutto, ist somit nicht AHV-pflichtig, bezahlt Quellensteuer für Grenzgänger. Er hat somit keine AHV-Nummer, weder die alte noch die neue, und bekommt auch keine gemäss SVA Aargau.
Wie erstelle ich für diesen Mitarbeiter einen Lohnausweis gemäss SSK, wenn dort die Eingabe der AHV-Nummer Pflicht ist? Auf dem entsprechenden Link kann ich die Seite mit den persönlichen Daten nicht abschliessen, in den FAQ wird nichts erwähnt.
Vielen Dank für sachdienliche Hinweise!

Via SSK geht das ohne AHV-Nr. nicht. Lohnausweis manuell ausfüllen. Hier der Link.
https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/direkte-bundessteuer/direkte-bundessteuer/dienstleistungen/formulare/lohnausweis.html

Vielen Dank! Den habe ich nicht gefunden ;-(

Etwas was Sie nicht hören wollen ist, dass der Rentner nur bei der AHV befreit ist (bis 16’800).
Aber der Rest nicht, also er muss UVG und ggf. KTG wie ein normaler Mitarbeiter.
Bei der ALV ist er komplett befreit.

Das weiss ich natürlich. Danke trotzdem.

Lieber Michael

KTG ist nicht unbedingt zwingend. es kommt nämlich darauf an, was in der Police steht. Oft sind Rentner von Leistungen ausgeschlossen (gilt auch für UTG - nicht UVG) und müssen so auch nichts zahlen - wie bei der ALV.
Hab grad so einen Fall gehabt.
Also Police lesen

Gruess Hanspeter

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Jeder Arbeitnehmer, auch ein 100 Jähriger Ausländer, welcher in der Schweiz ein Einkommen erzielt, bekommt eine AHV-Nummer. Wie hast Du den diesen Mitarbeiter bei der Quellensteuer angemeldet? Auch bei der Quellensteuer wird nach einer AHV-Nummer gefragt. Zudem, wie will die Ausgleichskasse überprüfen, ob dieser Rentner nun doch mit einem kleinen Zustupf, welches die Freigrenze von 16’800.- im Jahr übersteigt, abzurechnen ist?
Ich würde hier nochmals nachfragen und mit einem Teamleiter sprechen wollen. Der kann Dir bestimmt weiterhelfen.
Gruss Skunky

Also im Aargau ist das kein Thema. Basta.

AHV-Nr. steht auf der Krankenkassenkarte, aufgrund:
Egal, welche Staatsangehörigkeit Sie haben, wenn Sie in der Schweiz wohnen oder arbeiten, müssen Sie krankenversichert sein. Auch Personen, die weniger als drei Monate in der Schweiz arbeiten, müssen die obligatorische Krankenversicherung abschliessen.

Das ist korrekt. Der fragliche Arbeitnehmer ist in D krankenversichert und die Behörden haben diese Versicherung für ihn als Grenzgänger anerkannt.