Hallo Zusammen
Ich habe bei einem Mitarbeiter einen zu tiefen Bruttolohn in mehreren Monaten angenommen und somit auch falsche Quellensteuerabzüge vorgenommen. Der Lohn hätte gemäss Arbeitsvertrag höher sein sollen, es handelt sich somit um eine Korrektur, und nicht um einen Bonus oder eine aderweitige Nachzahlung. Die korrigierten Abzüge habe ich mit der AHV Kasse, der UVG und der Pensionskasse abgeklärt. Ich arbeite mit bexio. Darin gibt es zwar die Möglichkeit Korrekturen in vorigen Monaten (in diesem Fall im 2025) einzugeben, jedoch vertraue ich dem Ergebnis nicht und frage mich ob es bexio richtig handhabt. Erstens bleiben die Lohnabrechnungen die eigentlich im 2025 korrigiert werden müssten unverändert, somit bleibt auch der Lohnausweis unverändert. Ich denke aber, dass ein Lohnausweis Rektifikat erstellt werden müsste mit dem korrigerten Bruttolohn samt allen angepassten Abzügen. Beim Quellensteuerbericht per ELM sehe ich die zu korrigierenden Monate des Vorjahres nun im ELM des aktuellen Monats drin, wobei es rückwirkend den QST Satzbestimmenden Lohn in den korrigerten Monaten im 2025 anpasst (was ich richtig finde, denn es handelt sich um eine Korrektur und nicht um eine Nachzahlung, den der Betrag war zu diesem Zeitpunkt bereits geschulted). Jedoch werden AHV, UVG und BVG nicht im Vorjahr korrigiert. Kann es somit sein dass in bexio die Funktion zur Korrektur vom Bruttolohn in geschlossenen monaten „Korrektur Monatslohn 2“ nur INNERHALB eines Jahres funktioniert aber nicht Jahresübergreifend?
Weiter weiss ich nicht ob die Lohnabrechnungen gemäss welchen ausbezahlt wurde auch korrigert werden müssen, oder nur der Lohnausweis. Denn der bexio support rät strengstens davon ab geschlossene Monate wieder zu öffnen, so denke ich bin ich gezwungen manuell ein Lonausweis Rektifikat zu erstellen,und die zu korrigierenden Abzüge und auszubezahlenden Lohn manuell im 2026 zu verbuchen.
Vielen lieben Dank