Folgende Frage habe ich und ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Eine GmbH hatte einen Rentner zum Stundenlohn eingestellt, dieser Herr ist leider im Juni 24 verstorben. Vorher war der Arbeitgeber selbständig und auch dort war der Herr schon im Stundenlohn angestellt.
Meine Frage lautet nun folgt: Ab einer Anstellung von mehr als 5 Jahren werden zwei „Löhne“ als Lohnnachgenuss ausbezahlt. Werden hierfür die Anstellung bei der GmbH und als er noch selbständig war getrennt angeschaut oder spielt das keine Rolle und das Arbeitsverhältnis gilt bei beiden (GmbH & Selbständigkeit) zusammen. Denn so würde man über 5 Jahre kommen, also auf zwei Löhne, welche zu bezahlen sind.
Nächste Frage: Das einzige was ich zur Berechnung gefunden habe ist, dass der Durchschnitt der letzten 12 Monate als Berechnung dient - brutto (inkl. Ferien- u. Feiertagszuschlag u. Anteil 13. Lohn). Gelten hier die letzten 12 effektiv gearbeiteten Monate, oder wirklich die letzten 12 Monate, unabhängig davon ob es einige Monate dazwischen hat, wo er gar nicht gearbeitet hat und somit auch keinen Lohn hatte.
Das mit den zwei Löhnen bei <5 Jahre Dienst ist schon mal so korrekt.
Der erste Schritt hier wäre als Arbeitgeber ausfindig zu machen, ob eine Unterstützungspflicht gegenüber Ehegatten, Kinder etc. besteht. Sei dies nicht der Fall, wird kein Lohnnachgenuss geschuldet.
Die Selbständigkeit hat hier meines Erachtens keinen Einfluss und spielt auch keine Rolle. Relevant ist die Anstellung bei der GmbH.
Soweit ich es richtig verstanden habe, war der Herr Teilzeit auf Abruf angestellt.
Bei Mitarbeiter auf Abruf wird oft gerne der Durchschnitt der letzten DREI Löhne genommen um einen Durchschnitt ermitteln zu können. Wenn sie den Durchschnitt der letzten drei Löhnen nehmen, machen sie sicherlich nichts falsch. Man kann allerdings auch letzte 6 oder 12 Löhne nehmen.
Speziell bei Lohnnachgenuss ist, dass keine Sozialversicherungsabgaben auf Lohnnachgenuss geschuldet sind. Das einzige was zu beachten wäre, ist die QST Pflicht. Falls der Arbeitnehmer QST Pflichtig war, muss man die QST Abrechnen. Soweit ich weiss, gab es bei Lohnnachgenuss spezielle Sondertarife, am besten Fragt man hier direkt beim Steueramt an.
Beim Lohnnachgenuss sollte man eine Schlussabrechnung erstellen, dabei werden auch noch allfällig bestehende Ferien oder Überstunden berücksichtigt. Der daraus resultierte Betrag wird dann als Lohnnachgenuss überwiesen.
Zu empfehlen ist es, die Überweisung an eine Berechtigte Person zu tätigen und nicht direkt an den Arbeitnehmer selber, da der Lohnnachgenuss nicht dem Erbrecht untersteht!
Bezüglich der Unterstützungspflicht habe ich der Ehegattin eine Mail geschickt und warte noch auf die Antwort.
Das mit der Selbständigkeit und GmbH habe ich nun über den Rechtsschutz der Firma abgeklärt und diese meinten, dass Beides zusammen angeschaut wird… Also laut denen sind dann auch 2 Lochnnachgenuss fällig.
Das mit dem Durchschnitt der Löhne habe ich nun auf der Basis von 12 Monaten berechnet um ganz sicher zu gehen. Er war nicht quellensteuerpflichtig, somit entfällt dieser Aspekt. Ferien und Überstunden muss ich keine beachten, da er ja im Stundenlohn tätig war und hier sowieso der Bruttolohn genommen wird, ohne Sozialabgaben so wie Du schreibst…
Und wie würdest Du diese Zahlung verbuchen?
Lohnaufwand/Bank oder Sonst. Personalaufwand?
Sorry ich habe die Selbständigkeit falsch verstanden, ich meinte der verstorbene Herr ist zum Teil auch selbständig gewesen, habe es mir beim lesen falsch interpretiert. Nun verstehe ich aber, dass damit der Arbeitgeber gemeint wurde. Somit ist die Aussage der Versicherung dann schon so auch korrekt.
Lohnnachgenuss wird im 5000 Konto gebucht, Personalaufwand.
Ich würde zuerst die Schlussabrechnung verbuchen, 5000 an 1091
Sobald ausbezahlt wird, dann 1091 an 1020.
Direkt 5000 an 1020 geht natürlich auch bei OP Buchhaltung.
Für den Lohnnachgenuss ist zudem separat eine Rentenbescheinigung (Kreuz oben links beim B ausfüllen) auszustellen, der Betrag wird in der Ziffer 4 unter Kapitalleistung aufgeführt, als Periode können Sie da einfach den Monat nehmen, an dem die Zahlung erfolgen wird / ist.
Vielen lieben Dank für Deine Unterstützung. Die Rentenbescheinigung habe ich so ausgefüllt.
Und ich werde das über das Konto 5000 buchen, so wie Du geschrieben hast.