Lohnobergrenze wird monatlich statt jährlich berechnet

Wenn ich den 13. Monatslohn zusammen mit dem Novemberlohn eintrage, komme ich über den monatlichen Betrag von 12’350.–.
Leider werden dann die Abzüge nicht mehr korrekt berechnet, da hier nur die monatliche Obergrenze berücksichtigt wird, auch wenn der Jahreslohn unter 148’200.– liegt.

Guten Tag

Sprechen Sie vom Run my Accounts Lohnbuchhaltungs-Excel? Falls ja:
Die ALV2-Beiträge werden immer YTD berechnet. Das heisst, es ist egal, was in einem spezifischen Monat eingetragen wird. Massgebend ist die Summe Januar bis und mit diesem spezifischen Monat. Die folgenden beiden Screenshots aus der Version 5.0 zeigen das Verhalten:

Das Excel korrigiert den ALV2-Beitrag in den folgenden Monaten. Das funktioniert aber nur, wenn dort nicht 0 als Bruttolohn drin steht.

Freundliche Grüsse
Philip Ruf, Run my Accounts AG

Ja, ich spreche vom Excel. Hier das Problem:

In der Lohnabrechung wird dann vom falschen Satz ausgegangen.

Vielen Dank für die Screenshots! Das liegt in der Tat daran, dass das Excel immer Year-to-date (YTD) rechnet, wie oben beschrieben. Da von Januar bis und mit November die Schwelle von CHF 148’200 nicht überschritten wurde, wird keine ALV2 berechnet.

Die Alternative wäre, dass in Ihrem Beispiel auf der November-Lohnabrechnung der ALV2-Betrag berechnet und dann in der Dezember-Lohnabrechnung wieder abgezogen wird.

Wenn Sie den Dezember-Lohn schon mal vorab eintragen und dann alle Lohnabrechnungen betrachten, so sollte für das ganze Jahr der Abzug korrekt sein.

ich habe mich falsch ausgedrückt: Die Basis wird falsch angezeigt. Nach manuellem Nachrechnen haben wir festgestellt, dass es aber von der korrekten Basis berechnet wird.

Entschuldigung für die verspätete Antwort. Wir haben in den letzten Tagen an der neuen Version unseres Lohn-Excels gearbeitet und dabei Ihr Anliegen gleich mit geprüft. Teilweise wurde tatsächlich die falsche Basis auf der Lohnabrechnung angezeigt. Berechnet wurde sie immer korrekt.

Die neue Version wird in den kommenden Tagen lanciert. Bitte testen Sie diese doch. Beachten Sie aber, dass sich in 2020 die AHV-Beitragssätze verändern. Wir würden uns über eine Rückmeldung freuen.