"Lohnzahlung" für Promotoren

Hallo Zusammen

Wir sind ein kleines Startup (Rechtsform GmbH) und beschäftigen ab und zu ein paar Promotoren die uns die uns unter die Arme greifen.

Die meisten von ihnen arbeiten nur ein paar Stunden pro Jahr für uns. Wir entschädigen diese meist mit einem Entgelt oder Gutscheinen. Einige Beispiele:

  • Anna arbeitet für uns 10 Stunden pro Jahr für 27.- die Stunde. Diese bezahlen wir ihr jeweils direkt bar.
  • Matthias hat für uns insgesamt 20 Stunden à 27.- die Stunde gearbeitet. Da er auch noch mit seinem eigenen Auto gefahren ist, haben wir ihm als Dankeschön noch einen Warengutschein bei Migros für 300.- Geschenkt.

Ein Freund hat mich nun darauf aufmerksam gemacht, dass dies nicht ganz Steuerkonform sein könnte. Auf was müssen wir dabei achten?

Herzlichen Dank

Peter

Hallo Peter

Nur wenn der Lohn jährlich 2‘300 Franken pro Mitarbeiter nicht übersteigt, müssen grundsätzlich keine Sozialversicherungsbeiträge abgerechnet werden, bzw. nur auf Verlangen des Mitarbeiters.

Wird die Grenze von Fr. Fr. 2300 überschritten, dann ist der gesamte Lohn mit den Sozialversicherungen abzurechnen.

Hier findest du eine zusammenfassende Übersicht (PDF) über die Beiträge der Sozialversicherungen 2018/2019.

Einen Lohnausweis für die Mitarbeitenden (für deren Steuererklärung) muss hingegen immer erstellt werden. Die obenerwähnte Freigrenze von Fr. 2‘300 gilt hier nicht!

Betreffend CHF 300.- Migros-Warengutschein: Naturalgeschenke (dazu gehören auch Warengutscheine) unter Fr. 500.00 pro Jahr gehören nicht zum massgebenden Lohn und müssen demnach weder im Lohnausweis deklariert werden, noch mit den Sozialversicherungen abgerechnet werden.

Gruss
Salvi