Luftfahrt - Rechnungsstellung

Hallo,
ich hätte mal wieder eine Frage an die Spezialisten von Euch.
Wir (DE-Gesellschaft in der CH registriert) haben eine Rechnung, einer in VERZ eingetragenen Unternehmung für die Reinigung, Desinfektion usw. am Euro-Airport unseres DE-Firmenflugzeuges erhalten. Müssen diese Leistungen nicht als Werklieferung mit 7.7% auf der Rechnung versteuert sein?
Wir sind keine eingetragene Fluggesellschaft (nur Mitarbeiter werden mit dem firmeninternen Flugzeug befördert).
Aus der Brancheninfo Nr. 11 würde ich herauslesen, dass eine Steuerbefreiung von Lieferungen nur „AN“ VERZ-aufgeführte Luftfahrunternehmungen bei bestimmten Lieferungen vorliegt und nicht umgekehrt.
Merci und die Hilfe!

Habe ich richt verstanden,

Sie haben Ihr DE Flugzeug in der CH reinigen lassen, die Rechnung war mit 7,7 % MWST ausgestellt.

Nun fragen Sie sich wie Sie Rg verbuchen?

Nachfrage, ist es ein Geschäft mit Abschluss in CH oder in DE?

Guten Morgen
Die Rechnung war ohne MwSt ausgestellt und ich vermute, dass das nicht richtig ist. Bin ABER unsicher…

Detail, ist der Rechnungssteller(Reinigungsfirma) DE?

Ihre Firma ost in CH MWST pflichtig?

Die Reinigung wurde durch eine in VERZ eingetragenen Luftfahrtgesellschaft durchgeführt und ist in der CH registriert. Auch die DE Gesellschaft ist in der CH registriert.

in der CH registriert, nehme mal an im MWST Register oder meinen Sie Handelsregister?

CH Reinigungsfirma reinigt ohne MWST zu verrechnen in der Schweiz.
→ wäre der Flughafen rechtlich gesehen vielleicht Ausland, weshalb keine MWST anfällt, da würde ich nachfragen

Sonst ist es Bezugssteuer, die Sie deklarieren müssen

Vielen Dank. Also, beide Gesellschaften sind WWST registrierte Gesellschaften :blossom:.

Die CH-Firma, die das Flugzeug der DE Gesellschaft, welche auch in der CH MWST registriert ist, desinfiziert, ist eine Luftfahrtgesellschaft und auch aufgenommen in der VERZ-Liste.
Die Desinfektions-Arbeit findet am Flughafen Basel-Mulhouse statt. Gilt dies als Ausland? Wahrscheinlich gelten Dienstleistungen von Luftfahrtgesellschaften als in Frankreich erbrachte Leistungen und es ist deshalb keine MWST auf der Rechnung der Luftfahrtgesellschaft an uns und wir müssten dann 7.7% Bezugsteuer einbuchen? Kompliziert…

Mulhouse ist ja Ausland… bitte rückfragen

Beim Flughafen EuroAirport Basel-Mülhausen-Freiburg gilt der schweizerische Sektor als Inland.
https://www.gate.estv.admin.ch/mwst-webpublikationen/public/pages/taxInfos/cipherDisplay.xhtml?publicationId=1016479&componentId=1016937&lang=de

Daher gibt folgende Fragen zu beantworten:
Wo liegt der Ort der Leistung (Inland oder Ausland (auf welchem Teil des Airports war das))?
Wenn es als Schweiz gilt so ist die Leistung mit 7.7% zu erbringen (Verlange eine neue Rechnung), gilt es als in Frankreich erbracht so ist zu klären ob es eine nach dem abzurechnenden System (DE, FR, CH?) als Bezugssteuer gilt (FR da der Ort der Leistung FR ist). Das gilt auch wenn dann wenn es über die Schweizer MWST geschied.
Letztens gilt zu ermitteln ob es in Frankreich dafür eine Ausnahme gilt (also ob der Teil vom Flughafen von Frankreich als Zoll reps. MWST befreit für Dienstleistungen gilt).

Was ist eine VERZ Liste?
Ich bin kein Flugbranchenkenner, dafür Mitglied im VGUUUA (Verein gegen unverständliche und unnötige Abkürzungen)…

Gruess Hanspeter

:slight_smile: super - endlich gibt es so eine Gruppe - sag’s mal den offiziellen Stellen: Luftverkehrsunternehmen – Gewerbsmässiger Luftverkehr | ESTV (admin.ch)

Also, die Antwort ist ganz einfach (lach): Die Luftfahrtgesellschaft (CH) befindet sich in einem vom Zoll überwachten Gebiet CH-Seite Flughafen und betreibt „aktive Veredelung“ mit den Reinigungs- und Infektionsarbeiten am DE-Flugzeug der DE-Gesellschaft, welche in der CH registriert ist. Damit also MWST-befreit.
Danke noch für Eure Denkanstösse und Hilfe!