Mahnkosten/Verzugszins/Adminkosten wie einfordern?

Guten Abend Community

Ich habe da mal so eine Frage an die werten Fachexperten (auch die werten Damen gemeint) hier im Forum.

Wie ich heute als Jungunternehmer schmerzlich erfahren musste, habe ich keine Möglichkeit “Mahngebühren” oder “Administrationsaufwand” auf Mahnungen einzufordern, da es dafür in der Schweiz keine gesetzliche Regelung gibt. Ein Verzugszins zu fordern ist aber möglich, da dies vom Schweizer Recht erlaubt wird.

Folgende Fragen gehen mir nun druch den Kopf:

  1. Wieviel % Verzugszins darf ich denn da berechnen und ab wann?
  2. Ist es durchsetzbar, dass ich den administrativen Mehraufwand einer Mahnung separat in einer neuen Rechnung als “Administrationsaufwand” mit der ursprünglichen Rechnungsnummer fakturiere?
  3. Wäre es juristisch ok, wenn ich für das Ausstellen von Rechnungen generell Administrationskosten verrechnen würde?

Ich freue mich schon auf eine angeregte Diskussion und tolle Lösungen.

Gruss Marc

Hi Marc

  1. Gemäss OR ist ein Zins von 5% zulässig, welcher ab Verzug zu berechnen ist. Am besten du schaust mal im OR Art. 102 nach, ab wann der Verzug beginnt.

  2. Sogenannte Mahngebühren sind nur sehr schwer einforderbar, da sie eben auch nur sehr schwer nachweisbar sind.
    Man stellt sich oft auf den Punkt, dass es sich um einen Verzugsschaden gem. OR handelt. Aber auch dieser muss nachweisbar sein und wie willst du einen Schaden nachweisen in diesem Fall? Du hattest ja deswegen keinen Ertragsausfall… höchstens Druck und Portokosten für die Mahnung.
    Du könntest es allenfalls umgehen, indem du die Höhe der Mahngebühren nebst den Zinsen vertraglich mit den Kunden vereinbarst - dann hast du eine vertragliche Grundlage und kannst die Mahngebühren einfordern.
    Viele Firmen erwähnen dies in den AGBs, welche wiederum vom Konsumentenschutz wie auch von der Gerichten eher ungern als Vertragsbestand angesehen werden - vor allem wenn diese nur online stehen. Die AGBs müssen schriftlich zusammen mit dem Vertrag zugestellt werden - es muss sichergestellt sein, dass der Kunde davon Kenntnis nehmen konnte.
    Betreibungskosten müssen aber sehr wohl vom Betriebenen bezahlt werden (ist aber auch gesetzlich geregelt) - vorschiessen muss es aber der Gläubiger.

Ich persönlich finde dass die Bewirtschaftung einer Buchhaltung auch das Inkassowesen beinhaltet und gehört für mich somit zusammen mit allen anderen Verwaltungskosten in den üblichen Betriebsaufwand, welcher durch den Gewinn/Deckungsbeitrag zu tragen ist.

Zu den Rechnungen: Dem Kunden einen Aufwand in Rechnung zu stellen, welchen du gesetzlich verpflichtet bist zu machen (du musst ja irgendwie Rechnungen ausstellen, alleine schon wegen der MWST und der Beweiskraft), finde ich höchst fragwürdig und ich glaube nicht, dass deine Kunden dies goutieren würden.
Solche Kosten solltest du durch deinen Geschäftsgang decken können - das sind Kosten, welche du in die Kalkulation deiner Verkaufspreise berücksichtigen musst.
Du kannst dir allerhöchstens überlegen einen Aufpreis für Papierrechnungen zu verlangen - das machen heute ja viele.
Diese Kosten sind einfach nachzuweisen: Druckerkosten, Porto, Papier, etc.

Schöne Grüsse
Sylvia

Hi Sylvia

Vielen herzlichen Dank für Deinen Input.

Der Verzugszins ist mit 5% ab der ersten Mahnung geschuldet. Dies werden wir in der run my accounts Fakturierung dann so konfigurieren. Mahnkosten lassen wir gleich weg, dafür stellen wir nur eine mahnung vor Zwangsvollstreckung.

Ja das mit den AGB ist echt doof. Da schreibt man stundenlang AGB und dann werden diese bei Forderungsklagen vor Gericht nicht berücksichtigt. Wir werden unsere Kunden die AGB immer bei Auftragserteilung erläutern und dann unterzeichnen lassen. Damit beweisen wir, dass der Kunde die “Spielregeln” kannte.

Liebe Grüsse
Marc