Markenrechte als Gründungseinlage in GmbH

Hallo zusammen

Ich kann ein Markenrecht kaufen und gründe dann eine GmbH. Kann ich dieses Markenrecht als Gründungseinlage in die GmbH einbringen oder wird dies nicht als „Sacheinlage“ akzeptiert?

Merci
Denise

Im Prinzip ja, als Sacheinlage kann jeder Vermögenswert dienen, du musst es jedoch vorgängig von einem Eingetragenen Revisor prüfen lassen, der dir anhand der Unterlagen die du ihm präsentiert das ganze werten und bestätigen muss. Dies ist - abhängig von der Sacheinlage im allgemeinen und im Markenrecht im speziellen - relativ teuer.
Ich empfehle dir vorgängig mit dem Notar o.ä. der deine Gründung durchführt darüber zu sprechen und/oder mit einem Revisionsbüro kontakt auf zu nehmen und dich entsprechend beraten zu lassen.

wäre es nicht einfacher 20’000 zu zahlen, GmbH zu gründen, dann kauft GmbH Markenrechte, aktiviert diese als Goodwill, und schreibt sie nach kt. Steuerrichtlinien ab?