Mehrere Bilanzen pro Gesellschaft, bzw. Betriebszweig? / NICHT Konzern gemeint

Hallo miteinander,

Da mein Vater neben dem Familienbetrieb (Restaurant) nun noch ein neues Business aufbauen will, welches nichts mit diesem Restaurant zu tun hat (geht in Richtung Social Media), fragt er sich nun, ob er für dieses neue Geschäft extra eine neue GmbH oder AG gründen muss (Selbstständigkeit ist ausgeschlossen), oder ob die Möglichkeit besteht, mehrere Jahresabschlüsse für jeden “Betriebszweig” einzeln zu erstellen?

Höchstens für die Steuern würde man eine Art Konsolidierung vornehmen, worin interne Transaktionen natürlich eliminiert werden würden.

Somit hätte man per Ende des Jahres eine Bilanz/Erfolgsrechnung für das Restaurant, und noch eine für das neue Projekt, obwohl noch bei beiden die gleiche Gesellschaft dahinter steckt.

Würde das gehen? Wird das gelegentlich gemacht?

Vielen Dank für Eure wertvolle Mithilfe!

Liebe Grüsse,

Hassle

Hi Hassle

Den Zweck der Gesellschaft kann man ja selber bestimmen und es wäre wohl denkbar neben dem Restaurant auch ein Social Media Zweig anzuführen. Das muss dann in den Statuten abgeändert werden (GV) und auch im HR neu eingetragen.

Ich gehe jetzt mal davon aus, dass das Restaurant auch eine GmbH/AG ist, da ja eine Selbständigkeit nicht in Frage kommt. Das heisst vor Gesetz und Steuern ist das eine juristische Person und es wird alles zusammengefasst- egal ob du “intern” zwei separate Betriebe führst. Interne Verrechnungen sind somit gar nicht möglich.
Hier müsste man allenfalls auch an die MWST denken - die wird für den ganzen Betrieb gleich abgerechnet. Wenn du also Saldosteuersätze benutzt, dann für den ganzen Betrieb. Umsatzrelevantes (zb Steuerpflicht) gilt dann aber immer für die ganze Firma und
Vorsteuer-Themen müssten dann wiederrum den einzelnen Betrieben zuordenbar sein.

Zudem müsste man bedenken, dass man nach Aussen immer unter dem gleichen Namen wie das Restaurant auftritt (rein handelsrechtlich schon). Hier wäre ein Namenswechsel allenfalls die Lösung, sollte die Firma heute auf eine Gastwirtschaft hinweisen.

Ich hoffe das hilft dir bei der Entscheidung weiter.

Schöne Grüsse
Sylvia

Hallo Hassle

Ich denke, dass es primär eine betriebswirtschaftliche Frage ist, ob ein Social Media Business und ein Restaurant in der selben Firma geführt werden sollen. Es gibt sicherlich Vor- und Nachteile bei beiden Varianten. Ohne die Verhältnisse oder Details zu kennen, würde ich pauschal dazu raten, die Geschäftsbereiche auf zwei Firmen aufzuteilen.

Juristisch betrachtet gibt es meines Erachtens nichts, was dagegen spricht, die Geschäftsbereiche nicht in einer Firma zu betreiben.

Buchhalterisch gibt es folgende Varianten, die beiden Geschäftsbereiche unter der selben Firma zu führen:

  1. Führung von separaten Buchhaltungskonten, sowohl in der Bilanz, als auch beim Umsatz, direkten Aufwand, Personalaufwand und ev. auch beim übrigen betrieblichen Aufwand.
  2. Führung von Profit-Center und Kostenstellen.

Mit beiden Varianten lassen sich Erträge und Aufwände auseinander halten. Die prädestinierte Methode - sofern das Eure Buchhaltungs-Software zulässt - wäre der Einsatz von Profit-Centern. Damit lassen sich Auswertungen für beide Geschäftsbereiche relativ einfach erstellen. Etwas komplizierter wird es, wenn es interne Verrechnungen geben müsste. Für die Steuern könnte die Erfolgsrechnung und Bilanz erstellt ganz normal werden.

Freundliche Grüsse
Thomas Brändle

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