Man kann mehrere Einzelfirmen haben, habe ich auch.
Aktuell ist es so, dass bei Einzelfirmen die UID mit Ergänzung MWST für die Mehrwertsteuer-Nummer genommen wird, wenn du dich bei der MWST registrieren lässt.
Die dritte Frage kann ich dir nicht sicher beantworten.
Wenn die Einzelfirmen unterschiedliche Zwecke haben ja, wenn die beiden 1:1 Kopien sind, dann wäre das eine Umgehung der MWST Pflicht… 5 Jahre rückwirkend müsste dann MWST bezhlt werden. Und Busse.
Meines Wissens nach geht die Konstallation nicht, da immer das gleiche Steuersubjekt (natürliche Person) zugrunde liegt.
Eine Einzelperson kann verschiedenen Einzelfirmen haben, ob mit oder HR-Eintrag spielt keine Rolle.
Bezüglich der MwSt.-Pflicht ist es bei diesen Konstallationen der Fall, dass der Umsatz über alle Firmen zusammengerechnet wird.
Wenn über 100’000 CHF Umsatz über alle Firmen gerechnet, dann ist das ganze MwSt.-pflichtig.
Das Steuersubjekt ist entweder steuerpflichtig oder nicht, dazwischen gibt es nichts. Ob der Umsatz über 100’000 CHF aus einer Einzelfirma kommt oder aus zehn Einzelfirmen spielt keine Rolle.
Ich kenne keine solche Regelung, die besagt, dass da Umsätze von mehreren Einzelfirmen zusammengerechnet werden und daraus die Meldepflicht für beide bestimmt wird. Jede Rechtsform ist für sich Steuerpflichtig und muss bei der MWST angemeldet werden, sobald ein Umsatz über 100k zumutbar ist. Ausser es handelt sich wie sehr gut von Michael beschrieben, um zwei Einzelfirmen mit dem selben Inhaber und Zweck.
Ansonsten bei der MWST Amt anrufen und sich genau informieren, wenn du dir unsicher bist. In der Regel geben sie kompetente Auskünfte auch übers Telefon.
Gemäss Auskunft der EStV ist es tatsächlich so dass die Umsätze aller Einzelfirmen addiert werden und wenn der Gesamtumsatz über 100’000 CHF sind alle MwSt.-pflichtig.