Wenn ich etwas (z.B. Tier) zu einem reduzierten Satz (2.5 %) verkaufe und dabei für meine Umtriebe eine Bearbeitungsgebühr von CHF 200.-- verrechne, zu welchem Satz muss die Bearbeitungsgebühr dann abgerechnet werden?
Vielen Dank für die Hilfe!
Freundliche Grüsse
SG1993
Ich bin der Meinung, dass auch in diesem Fall der Grundsatz gilt: „die Nebenleistungen teilen das steuerliche Schicksal der Hauptleistung“, also zum selben Satz wie die Getränkelieferung.
das denke ich auch,
wenn so, dann sind unsere Rechnungen ja alle falsch…
da aber manchmal solche Rechnungen (nur Service und Versandkosten) einzeln von der eigentlichen Rechnung (die mit den Getränken) verschickt werden, bin ich wieder nicht sicher, ob dann doch 7.7%
Ich denke, dass es auch bei separater Fakturierung als Nebenleistung betrachtet werden kann, wenn auf der Rechnung der Bezug zur Hauptleistung klar nachvollziehbar ist. Doch ich würde in diesem Falle sicherheitshalber trotzdem bei er ESTV den Fall abklären (Kontakte MWST).
vielen Dank, Salvi.
jetzt habe ich wieder etwas zu tun
anscheinend werden diese Rechnungen separat gemacht, weil man davon ausging, dass es 7,7% MWST sein müsste und in unserem Bestellsystem könne man keine Mischrechnungen erfassen… ich gehe dem mal nach und kontaktiere das ESTV.
schöns Weekend