Mehrwertsteuer Bearbeitungsgebühren

Hallo zusammen

Wenn ich etwas (z.B. Tier) zu einem reduzierten Satz (2.5 %) verkaufe und dabei für meine Umtriebe eine Bearbeitungsgebühr von CHF 200.-- verrechne, zu welchem Satz muss die Bearbeitungsgebühr dann abgerechnet werden?

Vielen Dank für die Hilfe!
Freundliche Grüsse
SG1993

Hallo SG1993

Meines Wissens ebenfalls mit 2.5%, da nur eine Nebenleistung. Leider fehlt mit der korrekt Fachausdruck.

Im Lebensmittel-Onlinehandel ist es auf jeden Fall so, dass die Lebensmittel + Versandkosten + allfälliges Zubehör mit 2.5% abgerechnet werden dürfen.

Vielen Dank für die Antwort.

wie sieht es aus, wenn auf der RG folgendes steht:
Services zusätzliches Paket
Serices DPD Versandkosten

das war alles für Getränkelieferung…
muss 2.5 oder 7.7?

Hallo buhamim

Ich bin der Meinung, dass auch in diesem Fall der Grundsatz gilt: „die Nebenleistungen teilen das steuerliche Schicksal der Hauptleistung“, also zum selben Satz wie die Getränkelieferung.

Siehe auch Steuerinfo 04 Ziff. 4.2.3 Haupt- und Nebenleistungen

Gruss
Salvi

das denke ich auch,
wenn so, dann sind unsere Rechnungen ja alle falsch…
da aber manchmal solche Rechnungen (nur Service und Versandkosten) einzeln von der eigentlichen Rechnung (die mit den Getränken) verschickt werden, bin ich wieder nicht sicher, ob dann doch 7.7% :tired_face:

Ich denke, dass es auch bei separater Fakturierung als Nebenleistung betrachtet werden kann, wenn auf der Rechnung der Bezug zur Hauptleistung klar nachvollziehbar ist. Doch ich würde in diesem Falle sicherheitshalber trotzdem bei er ESTV den Fall abklären (Kontakte MWST).

vielen Dank, Salvi.
jetzt habe ich wieder etwas zu tun :slight_smile:
anscheinend werden diese Rechnungen separat gemacht, weil man davon ausging, dass es 7,7% MWST sein müsste und in unserem Bestellsystem könne man keine Mischrechnungen erfassen… ich gehe dem mal nach und kontaktiere das ESTV.
schöns Weekend

m Lebensmittel-Onlinehandel ist es auf jeden Fall so, dass die Lebensmittel + Versandkosten + allfälliges Zubehör mit 2.5% abgerechnet werden dürfen.