Mehrwertsteuer Schulden bei Geschäftsauflösung

Wie verbuche ich Mehrwertsteuer Schulden bei einer Geschäftsauflösung?

Am 31.12.2018 habe ich noch offene Schulden bei der Mehrwertsteuer- diese möchte ich nun verbuchen.

gebucht habe ich nun: Abrechnungskonto MWST 2201 - 2300 Passive Rechnungsabgrenzung

Ich denke aber das stimmt nicht, da transitorische ja erfolgswirksam sind mit einem Aufwands oder Ertragskonto verbucht werden sollten?

Ich glaube ich stehe hier vollkommen auf dem Schlauch-

Vielen Dank für eure Hilfe!

Hallo Miau

Die kannst du per 31.12.2018 einfach so als Schuld stehen lassen.
Die musst du dann im 2019 noch bezahlen, da du sie noch schuldest.
Und danach kannst du das Geschäft auflösen.

Buchung ist dann:
Abrechnungskonto MwSt. / Bank

Viele Grüsse
Jakob