Am besten schildere ich kurz unsere Situation: wir haben eine Internetplattform programmieren lassen. Diesen Aufwand bzw. die Plattform möchten wir nun aktivieren.
Nun stellt sich die Frage ob wir die in den Programmierleistung angesetzte Mehrwertsteuer als Vorsteuer abziehen und zurückfordern dürfen oder ob dies aufgrund der Aktivierung nicht möglich ist?
Ich hoffe ich konnte die Situation verständlich schildern und ihr könnt mir weiterhelfen!
Wenn die Internetplattform in der Verfügungsgewalt des Unternehmens steht und ein zukünftiger Mittelzufluss wahrscheinlich ist müssen Sie die Aktivierung sogar vornehmen. Ansonsten müssen Sie die Plattform in den Aufwand buchen. Dabei spielt es für die MWST keine Rolle ob Sie den Aufwand nun aktivieren oder nicht.
Vielleicht noch eine Ergänzung zur Antwort von @buchhaltung oben: Die Vorsteuern auf Investitionen können zusammen mit den Vorsteuern für übrigen Betriebsaufwand im Feld 405 deklariert werden: