Mehrwertsteuerabzug bei Aktivierung einer Internetplattform

Hallo zusammen!

Am besten schildere ich kurz unsere Situation: wir haben eine Internetplattform programmieren lassen. Diesen Aufwand bzw. die Plattform möchten wir nun aktivieren.

Nun stellt sich die Frage ob wir die in den Programmierleistung angesetzte Mehrwertsteuer als Vorsteuer abziehen und zurückfordern dürfen oder ob dies aufgrund der Aktivierung nicht möglich ist?

Ich hoffe ich konnte die Situation verständlich schildern und ihr könnt mir weiterhelfen!

Vielen Dank

Grüezi

Wenn die Internetplattform in der Verfügungsgewalt des Unternehmens steht und ein zukünftiger Mittelzufluss wahrscheinlich ist müssen Sie die Aktivierung sogar vornehmen. Ansonsten müssen Sie die Plattform in den Aufwand buchen. Dabei spielt es für die MWST keine Rolle ob Sie den Aufwand nun aktivieren oder nicht.

Ich hoffe ich konnte helfen.

1 „Gefällt mir“

Vielen Dank für die schnelle Antwort! Das hilft mir wirklich weiter!

1 „Gefällt mir“

Liebe Mareike

Vielleicht noch eine Ergänzung zur Antwort von @buchhaltung oben: Die Vorsteuern auf Investitionen können zusammen mit den Vorsteuern für übrigen Betriebsaufwand im Feld 405 deklariert werden:

Viele Grüsse
Bookie

Hallo bookie,

stimmt, das Feld hatte ich noch gar nicht gesehen :slight_smile: Vielen Dank für den Hinweis!