Hallo zusammen
Meine Kunding gibt Ihren Laden auf, verkauft das Lager für ca. 200’000.00. Muss bei der MWST das Melderverfahren angewendet werden?
Grundsätzlieh Frage: wenn das Meldeverfahren frewillig ist, ist es ja nur ein Vorteil für den Veräusserer, dass er die MWST nicht abrechnen muss. Für den Käufer ist es ja ein Nachteil wenn er die Vorsteuer nicht abziehen kann??? Wenn dem so ist, kann der Käufer sich gegen ein Meldeverfahren sträuben?
Merci und Gruss
Denise