Mietaufwand - Aufteilung Privat und Geschäft

Hallo Zämme

Ein private Unternehmen benuzt ein Büro in eigene Wohung
Er bezahlt Wohungsmiete 10,000 CHF pro Jahr

Bei Geschäft Steuererklärung wie viel Mieteaufwand im Steuererklärung -Formular deklarieren?
7,000 CHF (30% vom 10,000 CHF) ist in Ordnung ?

Vielen Dank für Aufmersamkeit

Abgesehen davon dass ich nicht 100% verstehe wovon Sie sprechen (was meinen Sie mit „private Unternehmen“ und inwiefern soll dieses eine „Geschäft Steuererklärung“ haben? → Sie meinen "Einzelfirma und entsprechende Steuererklärung der natürlichen Person / selbstständige Tätigkeit?), bin ich mir zu 99% sicher, dass sie ihre Antwort bei der entsprechenden kantonalen Steuerverwaltung finden. Die zulässigen Abzüge variieren je nach Kanton wo dieses „private Unternehmen“ zu Hause ist.

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Geschäft Steuererklärung—> Steuererklärung als Einzelfirma in Kanton Bern (nicht natürlichen Personen)
ich habe in der Google gesucht aber habe ich keine Antwort gefunden

Es gibt keine zusätzliche Stek als EF. Ich denke Sie sprechen von der Stek als Privatperson / nat. Person, selbstständige Tätigkeit.

Gemäss Gesetz gilt es den anteiligen Mietwert zu bestimmen und diesen dementsprechend als Raumaufwand bei der EF geltend zu machen.

Wenn Sie sicher sein wollen, dass das steuerlich akzeptiert wird, dann stützen Sie sich auf die anerkannte pauschale gem. kantonaler Steuerveraltung. Auswändig weiss ich nicht was Bern akzeptiert. Aber ein kurzes Telefonat bringt Sie sicherlich ans Ziel.

->M.E. nehmen Sie pauschal die selbe Grundlage wie beim Abzug für Homeoffice/Arbeitszimmer. Sprich „Jahresmietzins / Anz. Zimmer + 2“ sowie +300CHF pauschal für Heizung etc.

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Die meisten Kantone akzeptieren die Abrechnung nach der Formel Mietzins / (Anzahl Zimmer +2).
Ich hatte mal ein identisches Problem: Geschäftsanteil bei privaten Aufwänden - #2 von buchhalter0701

Selber rechne ich aber Bürogrösse in m2 / Wohnungsgrösse in m2 = Prozentsatz des Büros an der Wohnung. Bei mir sind das z.B. 25%, damit kann ich 25% der Miete als Aufwand verbuchen.

Diese +300 CHF pauschal für Nebenkosten existieren meiner Meinung nach nicht. In beiden möglichen Berechnungswegen sind die Akonto-Nebenkosten ja auch beim Geschäftsanteil drin.
Ich würde daher mit derselben Formel, wie du im Endeffekt deinen Geschäftsanteil Miete berechnest, auch einen Teil der jährlichen Nebenkostenabrechnung verbuchen (die Nachzahlung).

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Existiert schon. Ich denke, du hast bloss meinen Text falsch verstanden und gehst davon aus, dass ich von einer „pauschale für Nebenkosten“ spreche. Dabei spreche ich von der Grundlage, welche die Steuerverwaltung Bern (und wohl alle anderen auch) für den Abzug für Arbeitszimmer akzeptiert.

Wenn man dies als Basis nimmt, gilt wie gesagt: „Mietzins (ohne NK!) / Anz.Zimmer + 2“ + zusätzlich eine pauschale von CHF300.00 (Als Pauschanteil für Heizung, Licht, Reinigung)

Im übrigen ist das bloss ein Vorschlag, wie es für die Steuerverwaltung „in Ordnung“ ist, ohne eine individuelle Prüfung. Das war ja ursprünglich gefragt.

Eigentliche Grundlage ist, dass der „anteilige Mietwert“ bestimmt wird. Also sämtliche Kosten in dem Kontext nehmen (auch NK, Unterhalt, Reinigung etc.), aber davon dann die den Privatbereich betreffenden Kosten abziehen. Stellt sich dann halt die Frage, wie man das genau machen/belegen soll…