Die meisten Kantone akzeptieren die Abrechnung nach der Formel Mietzins / (Anzahl Zimmer +2).
Ich hatte mal ein identisches Problem: Geschäftsanteil bei privaten Aufwänden - #2 von buchhalter0701
Selber rechne ich aber Bürogrösse in m2 / Wohnungsgrösse in m2 = Prozentsatz des Büros an der Wohnung. Bei mir sind das z.B. 25%, damit kann ich 25% der Miete als Aufwand verbuchen.
Diese +300 CHF pauschal für Nebenkosten existieren meiner Meinung nach nicht. In beiden möglichen Berechnungswegen sind die Akonto-Nebenkosten ja auch beim Geschäftsanteil drin.
Ich würde daher mit derselben Formel, wie du im Endeffekt deinen Geschäftsanteil Miete berechnest, auch einen Teil der jährlichen Nebenkostenabrechnung verbuchen (die Nachzahlung).