Mir ist unklar, ab welchem Betrag man etwas aktivieren kann. Die Grundvoraussetzung sind mir klar, aber wo steht im Gesetz/ Merkblatt/ Verordnung etc. ab welchem Betrag etwas aktiviert werden muss. Ich habe schon gehört, dass ab 1’000 CHF aktiviert werden muss, hier im Forum habe ich aber auch in einem Post gelesen, dass erst ab 3’000 CHF aktiviert werden muss etc. Gibt es denn irgendwo eine offizielle Zahl dazu? Ich finde leider nichts.
Im Gesetz findet man dazu keine Zahl. Aber die Gesellschaft / der Unternehmer kann sich an diesen Texten orientieren und dann in einem gewissen Rahmen selbst entscheiden.
Etwas konkreter werden die Fachempfehlungen zur Rechnungslegung, auch wenn diese für den Abschluss nach OR nicht verbindlich sind. Aber da sie sich deutlich ausführlicher mit dem Thema beschäftigen, sind sie als Hinweis sicher hilfreich.
Abgesehen von Brunos Ausführungen ist die Faustregel allbemein so bis 1’000 wird Aufwand gebucht, darüber aktiviert (falls die Nutzungsdauer mehr als ein Jahr beträgt).
Nun gib es Branchen wie Informatik oder Transportfirmen, für die es auch bei hohen Beträge andere Abschreibungsregeln gibt.
In einer Informatikfirma ist ein neuer PC halt Elektroschrott, kaum ist er installiert…
Die ESTV hat dazu eine 2seitiges Merkblatt. Es ist alt aber gilt immer noch.
Die Kantone haben eigene Tabellen, immer diese nehmen. Da Kantonsrecht vorgeht.
Da ich nicht weiss welcher Kt. lege ich die der Eidg bei.