Mittagverpflegung Einzelunternehmen

Ist es für den Inhaber erlaubt, die Mittagsverpflegung über die Firma zu buchen? Kann man eine pauschale abrechnen z.B. CHF 3’200? Wenn man selbstständig erwerbstätig ist, kann man keine Auswärtigen Verpflegungskosten bei der Steuererklärung abziehen (Kanton Bern).
Wenn ja, über welches Konto? 5820 oder 6640?

Gibt es noch weitere Kosten die man als Einzelunternehmer im Aufwand verbuchen darf, was man bei einer GmbH nicht darf?

Mittagsverpflegung → Ja, ist erlaubt.

Pauschale → Nein, grundsätzlich nicht. Es gilt, dass lediglich die tatsächlichen Kosten (mit Beleg(Quittung) mit geschäftlichem Bedarf als Aufwand erfassbar sind.

Sie können das schon so machen. Habe ich oft gesehen in der Praxis. Sie müssen einfach damit rechnen, dass das bei einer Steuerkontrolle aufgerechnet wird. Insbesondere z.B. wenn Sie dann noch einen Anteil von der Miete als Aufwand geltend machen und somit von zu Hause arbeiten. Oder eben, wenn Sie keine Belege haben.

Kontierung:
5xxxx → Eigenverpflegung
6xxxx → Repräsentation / Verpflegung mit Kunden

Oft drücken die Steuerbehörden ein Auge zu, wenn die Pauschale geltend gemacht werden kann und es nachvollziehbar ist wie diese zustande gekommen ist. Sollte viele Geschäftsessen geltend gemacht werden habe ich schon erlebt das sie diese gegenrechnen. eine komplette Aufrechnung habe ich bislang noch nicht gesehen.

…eher 6640 Reisekosten als Buchungskonto…