Müssen Rückstellungen aufgelöst werden, wenn

wenn das Eigenkapital negativ wird?

(bei Vereinen, Einzelunternehmer)

Vielen Dank im Voraus!
Merci beaucoup!

welche Rückstellungen?
sind sie begründet?

wie kann ich das überprüfen?
Darf mal für ein Jahr das Eigenkapital im Minus stehen, trotz ausreichend vorhandenen Rückstellungen?

Einzelunternehmen darf/kann durchaus ein negatives Eigenkapital haben, insbesondere dann wenn mehr Bezogen wurde als Gewinn gemacht wurde und ist nicht weiter tragisch (du als Inhaber schuldest es ja dir selber) und kommen Regelmässig vor. Vereine sollten wie alle anderen Juristischen Pesonen kein negatives Eigenkapital aufweisen, es ist zwingend den Grund des negativen Eigenkapitals ausfindig zu machen und dann ist entsprechend zu handeln, ich bin jedoch nicht spezialist in diesem Bereich, kann also nicht sagen welche die genauen Schritte sind.
Rückstellungen: Da muss dir dein Kunde auskunft geben können wann und warum diese Rückstellungen gebildet wurden. Aufgelöst werden sollten diese nur dann wenn der Grund der Bildung nicht mehr besteht.

Herzlichen Dank für Ihre so informative Antwort! Die Rückstellungen haben wir ganz normal in den Vorjahren gebildet mit der Absicht in den folgenden Jahren zu verwenden, nur in diesem Jahr nicht, und es ist ausnahmsweise ein negatives Eigenkapital entstanden. Kann das von der Revision (externe Treuhand) für ein Jahr akzeptiert werden oder gar nicht?

Bei einem Verein, wenn das negative Eigenkaptial die fortbestand des Vereins nicht gefährdet und mit/durch dem Vorstand Massnahmen diskutiert (schriftlich festhalten!; sind übrigens auch Massnahmen die getroffen werden müssen, eigentlich die erste und wichtigste) und aufgezeigt werden kann das es ein einmaliges Ereignis ist dann kann es auch mit der externen Revision klappen. Vergiss nicht, sofern keine speziellen Gesetzlichen Regulatorien vorhanden sind, dient die Revision zur Kontrolle der Arbeit des Vorstandes und des Kassiers (oder wer auch immer für die Finanzen Verantwortlich ist) und ist dann der Vereinsversammlung auskunftsgebend Verantwortlich. Bereite die Informationen so vor als würdest du es einem Vereinsmitglied erklären müssen das er dies dann selber so versteht das er es selber erklären kann - nur mit dem Unterschied das die auf der anderen Seite die selber vom Fach sind (Buchhalterisch zumindest).

Da ein Einzelunternehmen keinen Gewinnvortrag kennt, sondern Gewinn/Verlust mit dem EK verrechnet werden kann es durchaus mal negativ sein.

Du kannst als Privatperson ja auch Schulden haben ohne gleich Konkurs anmelden zu müssen.

Man sollte es allerdings im Blick haben, da es ein Warnsignal ist, dass etwas nicht rund läuft.
Da ein Einzelunternehmen mit dem Inhaber verbunden ist, geht es auch erst mit dem Inhaber wirklich Konkurs. Ein Inhaber wird die Firma aber irgendwann freiwillig schliessen, weil er z.B. nicht mehr bereit ist finanzielle Haftung zu übernehmen (also weitere Schulden zu machen für die er auch privat haftet).

Bei einem Verein ist es vom EK her gleich. Eine gute Vereinsführung wird aber mit Überschüssen Reserven bilden (am Besten echte Reserven bar auf einem Sparkonto) und im Falle eines Defizits dieses ausgleichen im nächsten Jahr (Reserven verzehren, Mitgliederbeiträge erhöhen, Ausgaben reduzieren, Spendenkampagne machen etc.)