Muss man Bezugssteuer abrechnen?

Ein Verkäufer B (in Oesterreich) verkauft die Produke der Firma A (Schweiz).
Verkäufer B stellt der Firma A Rechnung. (Provision)
Ich gehe davon aus, dass Firma A die Bezugssteuer verbuchen muss.

Sehe ich das richtig?

Es müsste doch die Firma A dem B eine Rechnung stellen für die Produkte, die an B verkauft wurden?

Meiner Meinung nach ist hier keine Bezugssteuer abzurechnen, da es sich bei der Provision um eine Zahlung handelt, welche sich auf eine Export-Lieferung bezieht. D.h. im Prinzip wird die Ware welche Firma A (Schweiz) an Firma B (Österreich) geliefert hat nun vollständig bezahlt. Exportleistung.

Die Bezugssteuer wird von A abgerechnet (Reversed VAT Verfahren). B als Exporteur zahlt keine MWST. Der Importeur hat daher die Bezugssteuer abzurechnen (sofern Leistung nicht von der Steuer ausgenommen oder befreit ist). Wenn der Importeur MWST Pflichtig ist, bucht er einfach Vorsteuer an Umsatzsteuer. Ein 0-Summenspiel, welches aber notwendig ist zwecks korrekter Deklaration.

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