Muss man die Kontierung auf den Beleg schreiben?

Guten Tag.
Ist man dazu verpflichtet, die Kontierung auf den Beleg zu schreiben?
Oder genügt es, z.B. die Beleg-Nummer zu vermerken, mit Hilfe welcher man dann in der Buchhaltungs-Software die Kontierung nachschauen kann.
MfG

Hallo Luzern
Hast du hierzu in irgendeiner Weise eine Antwort in Erfahrung bringen können? Würde mich auch interessieren. Ich kann es mir fast nicht vorstellen, dass man die Kontierung auch noch auf den Beleg schreiben muss, obwohl in der Buchhaltungssoftware mittels der Beleg-Nr. alles nachvollziehbar ist.
Vielen Dank und Gruss

Kaum.
(Hinweis: Nachfolgend ist keine Rechtsbelehrung, sondern nur das, was ich bis jetzt zum Thema weiss, bzw. gesehen habe.)

  • Grössere Firmen machen das, da die Belege von jemandem andern gesammelt werden, und hinterher von einer anderen Person gebucht werden. (Oft gibts da Stempel + Konto - Nr. etc. als Vorgabe.)

  • Meines Wissens genügt eine Ziffer umkreist.
    Zum Teil wird auch “K1, K2, K3, …” für Kasse verwendet?

1 „Gefällt mir“

Nein, das muss man nicht. Wir vermerken auf den jeweiligen Belegen meist nur die Belegnummer, welche dann mit der Buchung im System abgeglichen werden kann. Lediglich die von anderer Stelle vorkontierten Belege weisen bei uns jeweils einen Kontostempel inkl. Kontierung aus.
Zwingend ist das aber nicht.

1 „Gefällt mir“